Entlassung auf eigenen Wunsch = gegen ärztlichen Rat?

  • Guten Morgen Zusammen,

    zugegeben, es hört sich nach Erbsenzählerei an, aber diese Frage beschäftigt mich immer wieder einmal. Da nun ein entsprechender Fall wieder vor mir liegt, folgende Frage:

    Pat. wird aufgenommen (TAA, med. Konversion) und möchte auf eigenen Wunsch am selben Abend nach Hause. Wird entlassen mit "regulär entlassen". Die Kasse lässt den Fall nach dessen Notwendigkeit prüfen. Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass die Notwendigkeit in Gänze vorlag und schreibt nebenbei auch, dass die Pat. auf eigenen Wunsch nach Hause ging. Der Kostenträger verweigert daraufhin die AP mit dem Hinweis: :"....hätten wir gewußt, dass der Pat. gegen ärztliche Rat entlassen worden wäre, hätten wir nicht geprüft" (..kennt jeder, ich weiß).

    Ohne mich verennen zu wollen, es ist doch ein Unterschied, wenn ein Pat. gegen ärztlichen Rat und nach Aufklärung der möglich entstehenden Risiken die stat. Behandlung abbricht, obwohl das Bleiben dringend angeraten wurde oder eben den Wunsch äußert nach Hause zu wollen und nichts dagegen spricht?

    Letzeres führt auch dazu, dass nicht mit "gegen ärztlichen Rat" entlassen werden kann..

    Vielen Dank!

    Freundliche Grüße

    Wolfgang Miller

  • Nun ja, de aktuelle Fragestellung ist ja schon eine deutlich andere als in der verlinkten Diskussion.

    Mal überspitzt gefragt: Wenn medizinisch nichts dagegen sprach, den Patienten am Abend der Aufnahme wieder zu entlassen, worin lag dann die stationäre Behandlungsnotwendigkeit?

    Arzt sagt "wir würden Sie gerne dabehalten". Pat. sagt "nö, ich will heim". Somit handelt der Patient gegen den Rat des Arztes, also der entsprechende Entlassungsgrund.

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

    • Offizieller Beitrag

    Wo bitte ist da eine deutlich andere Fragestellung? Es geht um die Entlassart "gegen ärztlichen Rat" und die daraus (vermeintlich) ableitbare Prüfkonsequenz. Das wird in beiden Threads behandelt.

    Aussage hier: "Der Kostenträger verweigert daraufhin die AP mit dem Hinweis: :"....hätten wir gewußt, dass der Pat. gegen ärztliche Rat entlassen worden wäre, hätten wir nicht geprüft" (..kennt jeder, ich weiß)"

    Aussage verlinkter Thread; "Nun prüfte die KK primäre Fehlbelegung und VWD und sieht beides bestätigt. KK lehnt aber AWP mit der Begründung, dass Diagnostik noch nicht abgeschlossen gewesen sei, ab und die Prüfung bei (korrektem?) Entlassungsgrund "gg. ärztlichen Rat" nicht stattgefunden hätte."

  • In dem anderen Thread ging es konkret um die Frage, welche Rolle das Vorhandensein oder Fehlen einer "Revers-Unterschrift" spielt, was bei der aktuellen Frage nun überhaupt nicht vorkommt. Aktuell geht es darum, ob eine "Wunsch-Entlassung" noch am Aufnahmetag eine Entlassung gegen ärztlichen Rat ist oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    ...mit gleichem Ergebnis (Pat wünscht Entlassung) bezüglich der Konsequenz der AP-Verweigerung. Aber sei´s drum.