Guten Morgen Zusammen,
zugegeben, es hört sich nach Erbsenzählerei an, aber diese Frage beschäftigt mich immer wieder einmal. Da nun ein entsprechender Fall wieder vor mir liegt, folgende Frage:
Pat. wird aufgenommen (TAA, med. Konversion) und möchte auf eigenen Wunsch am selben Abend nach Hause. Wird entlassen mit "regulär entlassen". Die Kasse lässt den Fall nach dessen Notwendigkeit prüfen. Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass die Notwendigkeit in Gänze vorlag und schreibt nebenbei auch, dass die Pat. auf eigenen Wunsch nach Hause ging. Der Kostenträger verweigert daraufhin die AP mit dem Hinweis: :"....hätten wir gewußt, dass der Pat. gegen ärztliche Rat entlassen worden wäre, hätten wir nicht geprüft" (..kennt jeder, ich weiß).
Ohne mich verennen zu wollen, es ist doch ein Unterschied, wenn ein Pat. gegen ärztlichen Rat und nach Aufklärung der möglich entstehenden Risiken die stat. Behandlung abbricht, obwohl das Bleiben dringend angeraten wurde oder eben den Wunsch äußert nach Hause zu wollen und nichts dagegen spricht?
Letzeres führt auch dazu, dass nicht mit "gegen ärztlichen Rat" entlassen werden kann..
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Wolfgang Miller