Änderung von Codes bei der Fallzusammenführung

  • Guten Morgen,

    durch die Fallzusammenführung entstehen überzählige Codes. Z.B werden PPV Einstufungen aus beiden Fällen übernommen, die dann aber identisch sind. Somit taucht ein identischer PPV Code innerhalb von 5 Tage 2 Mal auf (Aufenthalt war 36 Stunden unterbrochen durch Aufenthalt auf einer Intensivstation im 17b Geltungsbereich). Dadurch tauchen auch mehrere Codes 9-614.* auf (mit und ohne TE) auf. Müssen die nun alle händisch korrigiert bzw. neu berechnet werden?

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    da es sich nach einer Fallzusammenführung quasi um einen neuen Fall handelt, werden selbstverständlich die Kodes entsprechend berechnet.

    Bei uns werden am Ende des Aufenthaltes alle Kodes (des ersten Falles) gelöscht und vom KIS dann als zusammenhängender Fall neu generiert - kostet mich drei Klicks!

    Ich sehe da eher ein anderes Problem: spannend bei der Fallzusammenführung ist ja die Tatsache, dass ich mit unterschiedlichen Formen von Hauptdiagnosen umgehen muss. Da gibt es zum Einen die HD des einzelnen (Teil-)Aufenthaltes, die ja für die Arztbriefschreibung wichtig ist und zum Anderen die HD des gesamten zusammengeführten Falles, die für die Generierung der PEPP hergenommen wird.

    Ein Beispiel:

    Fall A: 4 Tage => HD F32.2
    Fall B: 10 Tage => HD F10.2
    Eine Fallzusammenführung von A und B ergäbe hier als HD die F10.2, aaaaaber
    es kommt zu einem weiteren Aufenthalt:
    Fall C: 8 Tage => HD F32.2
    Eine Fallzusammenführung ergäbe hier nun die HD F32.2 - falls die HD vom Fall A noch bekannt ist und nicht in der Fallzusammenführung von Fall A und B verlorengegangen ist!

    Würde mich interessieren, wie das in den Häusern geregelt wird.

    Schöne, wenn auch kaltnasse Grüsse
    Anyway

  • Hallo Anyway,
    in unserem KIS wird für jeden Aufenthalt ein neuer Fall generiert und erst durch die Fallkopplung werden die einzelnen Fälle im Fakturierungsmanagement automatisch zu nicht-abrechenbaren Fällen gemacht. Das System stellt die Fälle dann mit + und * dar, wobei der *-Fall der gesamte, führende Abrechnungsfall ist und die +-Fälle sind die untergeordneten, zusammengeführten Fälle.
    Somit gehen bei uns keine Diagnosen verloren.

    Allein, ob das System auch die Kodes für die OPS korrekt generiert, kann ich zur Zeit noch nicht sagen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Mirgen,

    Danke für die Antwort. Werden denn auch die Pseudo-OPS gelöscht? dann stimmt das Erfassungsintervall ja wieder nicht. Darf ich fragen, mit welchem KIS Sie arbeiten? Gerne auch per PN?

    Danke

    merguet

  • Guten Mirgen,

    Danke für die Antwort. Werden denn auch die Pseudo-OPS gelöscht? dann stimmt das Erfassungsintervall ja wieder nicht. Darf ich fragen, mit welchem KIS Sie arbeiten? Gerne auch per PN?

    Danke

    merguet


    Hallo merguet,
    wir arbeiten mit AGFA Orbis (NICE).
    Ob die OPS gelöscht und neu gesetzt werden, kann ich zur Zeit, wie gesagt, noch nicht sehen, da die Test-Datenbank gerade neu aufgesetzt wird. Eine Anfrage an AGFA ist allerdings bereits gelaufen und wurde positiv beantwortet.
    Die von Ihnen angesprochenen sog. Pseudo-OPS (also die, die durch die Psych PV generiert werden), sind ja nicht so das Problem, da sie keinen InEK-Fehler generieren, wenn sie mehrfach vergeben sind (nicht einmal eine Warnung kommt da).

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo zusammen,

    ich meine auch dass die OPS Kodes bei Fallzusammenführungen neu berechnet werden müssen. Siehe auch Abrechnungsbestimmungen §2: "Das Krankenhaus hat eine Zusammenfassung der Aufenthaltsdaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in ein Entgelt vorzunehmen, wenn eine Patientin oder ein Patient innerhalb von 21 Kalendertagen, bemessen nach der..."
    Die Pseudo OPS (Psych-PV) Kodes können bleiben, da sie ja quasi tagesgenau kodiert werden (am Anfang und bei Änderung...).

    Ich bin aber in den Abrechnungsbestimmungen noch auf etwas anderes gestoßen:
    Angenommen ein Patient wird nach BPFlV innerhalb von kurzer Zeit zweimal von Mo-Fr. behandelt. Daraus entstehen jeweils 4 Berechnungstage, da zwar der Aufnahmetag, nicht aber der Entlasstag zählen. Also insgesamt 8 Berechnungstage.
    Im PEPP System müssen die Fälle (wenn alle Bedingungen erfüllt sind) zusammengelegt werden. In §1 Abs 3 der Abrechnungsbestimmungen heißt es
    "Für Fallzusammenfassungen nach § 2 sind zur Ermittlung der Verweildauer der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts zusammenzurechnen; hierbei ist nur der Verlegungs- oder Entlassungstag des zusammengeführten Falles nicht mit in die Verweildauerermittlung einzubeziehen."
    Nach Fallzusammenlegung kommt man also auf 9 Berechnungstage?! Man verliert zwar bei Fallzusammenführungen an Bewertungsrelation gewinnt aber einen Berechnungstag.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo zusammen,

    es würde mich interessieren, ob es schon einen neuen Stand bezüglich des Umgangs mit den OPS-Kodes der Regel- und Intensivbehandlung bei Fallzusammenführung gibt? Bleiben die Kodes jeweils im alten 7-Tage-Rhythmus erhalten oder läuft der 7- Tage-Rhythmus des ersten Falles weiter?

    liebe Grüße

    die codierfee

  • Hallo codierfee,

    bei einer Fallzusammenlegung handelt es sich um einen einzigen Fall! Deshalb wird der Behandlungswochenrythmus der ersten Behandlungsepisode auf alle nachfolgenden zusammengeführten Fälle angewandt - und im übrigen die Entlassungstage bis auf den der letzten Episode auch mitberechnet. Aus diesem Grunde muss bei einer Fallzusammenlegung auch neu groupiert werden.

    Leider führt dies auch dazu, dass alle im Zusammenhang mit einem der Fälle bereits erstellten Rechnungen storniert und neu fakturiert werden müssen (falls bereits nach PEPP abgerechnet werden sollte).

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo Anyway,

    verstehe ich das richtig, dass das bedeutet, dass ich dann auch Kodes mit einem Datum zu dem der Patient nicht stationär war habe?

    Fall I

    Aufnahme Donnerstag 02.01. Entlassung Freitag 10.01. Regelbehandlung HD F43.2

    also OPS-Kodes aus 9-60 am 02.01. und 09.01.

    Fall II

    Aufnahme Montag 20.01. Entlassung Freitag 07.02. Regelbehandlung HD F43.2

    also OPS-Kodes aus 9-60 am 20.01., 27.01. und 03.02.

    bei Fallzusammenführung würde dies, so wie ich es verstanden habe, nun also bedeuten, dass der Behandlungswochenrhythmus des ersten Falles für den neuen Gesamtfall angewandt wird.

    Also OPS-Kodes aus 9-60 am 02.01., 09.01., 16.01., 23.01., 30.01. und 06.02. Also für den 16.01. obwohl der Patient erst am 20.01. wiederaufgenommen wurde? ?(

    verwirrte Grüße

  • Hallo codierfee,
    ich verstehe es eher so, dass der II. Fall am 20.01. mit dem 3. Tag der Regelbehandlung weitergeht.
    Der nächste Kode wäre dann am 25.01. "fällig" und dann wieder am 01.02.
    Allerdings würde es bei zusammengeführtem Fall so aussehen:
    OPS 960 am 02.01., 09.01, 25.01. und 01.02.???


    Trotz Verwirrung wünsche ich ein schönes Wochenende,
    Gruß von Suse

  • Hallo codierfee,

    ?( ich muss mich leider etwas korrigieren ?( :
    unser KIS übernimmt bei einer Fallzusammenführung die Behandlungsrythmen aller Fälle und gleicht sie nicht an.
    Im von Ihnen angeführten Beispiel käme also folgendes Ergebnis:
    OPS-Kodes am 02.01., 09.01., 20.01., 27.01., 03.02.

    Deshalb zwei Fragen ans Forum:
    1. Gibt es außer §2 der PEPP-Verordnung sonst noch relevante Aussagen zur Vorgehensweise bei Fallzusammenführungen?
    2. Was bedeutet folgender Satz aus besagtem §2 Abs. 4 "Die Regelungen zur Wiederaufnahme nach den Absätzen 1-3... gelten nur für mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte nach den Anlagen 1a und 2a (Anmerkung "für alle Fälle": mir ist schon klar, was mit den Anlagen gemeint ist...)

    Schöne Grüße
    Anyway