• Hallo Forum,

    ich muss hier noch einmal ganz blöd fragen weil ich die Sinnhaftigkeit nicht verstehe.

    1. Bei periprothetischer Fraktur intraoperativ ist die S72.- zu kodieren weil spezifischer als die M96.6 und spezifischer als die T84.0

    2. Bei ostoeporotischer Fraktur ist die M80.- zu kodieren und nicht die Fraktur aus dem Kapitel XIX, weil spezifischer.

    3. Bei einer Luxation nach Hüft-TEP ist die T84.0 zu kodieren und nicht die S73.- weil spezifischer.

    Wo stehen eigentlich die Kodierregeln für solch einen (spezifischen) Schwachsinn? ?(

    Welche Diagnose muss ich mir als spezifischste zurechnen (siehe F70 bis F79) :cursing:

    Ich hoffe auf viele schlaue Antworten! 8o

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo,

    1. DKR D012i Mehrfachkodierung
    2. D002f Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit
    3. D015l Erkrankungen nach med. Maßnahmen

    (Ich würde F79.1 empfehlen ;) )

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo Herr Heller,

    bei intraoperativer Fraktur (also im Rahmen medizinischer Maßnahmen) ist eher M96.6 spezifischer und nicht S72.ff, dieser Code weist auf eine "Verletzung" hin. Die intraopertaive Fraktur ist jedoch nicht eine "solche" Verletzung. Ausserdem: Wenn die periprothet. intraop. Fraktur während einer TEP-Implantation wegen Coxarthrose mit S72.ff kodiert wird, kommt es zur Auslösung eines falschen QS-Bogens im Modul 17/1 anstatt 17/2. Das darf nicht sein.

    Gruß

    Ordu

  • Hallo,

    die intraoperative Fraktur hätte ich mit der o.g. Mehrfachkodierung abgebildet. S72.- für die Art und Lokalisation, die M96.6 als Ursachenbeschreibung des Vorganges. (war gestern nur in Eile um es genauer auszuführen)

    Gruß F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F 15.2, hallo Ordu,

    die SEG 4 Kodierempfehlung des MDK besteht auf der Kodierung von S72.- bei periprothetischer Fraktur und lässt eine weitere Diagnose (M96.6) nicht zu mit Hinweis auf die D012 2. Hinweise zur Doppelklassifizierung. Im letzten Punkt steht, dass für die Ursache der Verletzung eine Schlüsselnummer aus Kapitel XX verwendet werden soll.

    Die M96.6 ist damit außen vor, was überhaupt nicht im Sinne der Qualitätssicherung (aus Routinedaten) sein kann, wenn eie Komplikation nicht mehr darstellbar ist. Hier geht es m.E. eher um Erlösminimierung.

    Ob das IneK in seinen Kalkulationsdaten den Mehraufwand der Komplikation ohne Angabe einer T84 oder einer M96.6 schon umgesetzt hat, wage ich zu bezweifeln.

    Wenn aber der Fraktur-Code mit Lokalisationsangabe die "Speziefischste" Kodierung sein sollte, müsste man Gleiches ja auch bei der osteoporotische Fraktur und bei Hüftluaxation einer TEP fordern.

    M.a.W. die Frakturangabe mit Lokalisation müsste spezifischer gesehen werden als der Umstand (Osteoporose), den man sowieso nicht sicher als Ursache ausmachen kann. Sonst müsste bei 90% der Schenkelhalsfrakturen, die ja im höheren Alter viel häufiger sind, als im jüngeren Alter, die Osteoporotische Fraktur stehen.

    Eine Luxation der Hüft-TEP lässt sich mit dem Code S73.- viel spezifischer kodieren (anterior oder posterior) als mit der T84.-. Allerdings wäre auch hier die Komplikation der Operation nicht mehr ersichtlich. Die Qualitätssicherung schließt hier sogar Dokumentation des Falles aus.

    Also wird hier jeder so kodieren, wie es seiner Meinung nach sinnvoll ist. In 2014 können hier schon mal 6000.- € Unterschied (I03A-> I03B) rauskommen.

    Aber wir haben ja ein lernendes System. Es hat ja keine gesagt, wann es anfängt zu lernen. :D

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo,


    die SEG 4 Kodierempfehlung des MDK besteht auf der Kodierung von S72.- bei periprothetischer Fraktur und lässt eine weitere Diagnose (M96.6) nicht zu mit Hinweis auf die D012 2. Hinweise zur Doppelklassifizierung. Im letzten Punkt steht, dass für die Ursache der Verletzung eine Schlüsselnummer aus Kapitel XX verwendet werden soll.


    Wie Sie schreiben, die SEG 4-KE.
    (Die ist für mich so bindend wie das Zucker in den Kaffee zu gehören hat. Darauf besteht meine Bürokollegin und ich trinke ihn trotzdem schwarz und ohne Zucker.)

    Der FOKA sieht das anders, zu finden in der KDE-254.



    Wenn aber der Fraktur-Code mit Lokalisationsangabe die "Speziefischste" Kodierung sein sollte, müsste man Gleiches ja auch bei der osteoporotische Fraktur und bei Hüftluaxation einer TEP fordern.
    M.a.W. die Frakturangabe mit Lokalisation müsste spezifischer gesehen werden als der Umstand (Osteoporose), den man sowieso nicht sicher als Ursache ausmachen kann. Sonst müsste bei 90% der Schenkelhalsfrakturen, die ja im höheren Alter viel häufiger sind, als im jüngeren Alter, die Osteoporotische Fraktur stehen.


    Zum einen, steht es mir als Nichtbehandelnder und Nicht-Arzt nicht zu, die mir vorgegebene Diagnose einer osteoporotischen Fraktur in Frage zu stellen.
    Falls mir ein Trauma beschrieben ist, das wohl Ursache sein könnte, kann ich natürlich nochmals nachfragen ob es nicht traumatisches Ereignis begünstigt durch die vorbestehende Osteoporose war.
    Und warum sollte ich eine nichttraumatische Fraktur über einen S-Schlüssel abbilden? Damit würden ja mehrere Abschnitte des M-Kapitels unnötig.


    Gruß vom sonnigen Nebelhorn :)
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental