• Hallo zusammen,

    Folgender Fall beschäftigt uns: Aufnahme Dezember 2002, Verlegung und Rückverlegung Herzklinik (Nicht-Option) Januar 2003. DRG od. PS? Wir können technisch nach RV nur noch PS abrechnen. Die RV-Regel ist aber auf DRG bezogen. Was stimmt und was nicht?

    Auf Hilfe hofft mit freundlichem Gruß der MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,
    da gibt es nur eine Abrechnungsmöglichkeit: Den Aufenthalt Dezember 2002 bis Januar 2003 rechnen Sie nach BPflV ab. Den Aufenthalt ab Januar 2003 nach DRG. Das Kriterium der Rückverlegung zählt hier nicht. Nur das Kriterium der Verlegung aus einem anderen Krankenhaus ist für den Fall ab Januar 2003 zu berücksichtigen.

    Es gab halt zum 1.1.2003 einen Systembruch.

    Viele Grüße

    Fiedler