Abrechnung von Kostenpauschalen neben 31132 - bzw. Arthroskopie

  • Falls es schon ein Thema dazu gab - dann sorry - muss ich es wohl überlesen haben.

    Hallo liebes Forum ,

    es geht um die Abrechnung bspw. um die folgende Konstellation

    OPS 1-697.7 - EBM 31141 - 4400 Punkte - Zuschlag 40750
    OPS 5-804.0 - EBM 31132 - 5505 Punkte

    da ich hier die höhere Ziffer abrechnen muss ( also 31132 ) - habe ich dennoch die Pauschale 40750 (

    Kostenpauschale
    für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von
    endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der
    Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 )

    abgerechnet. Laut Wezel / Liebold
    gibt es hierfür keinen Ausschluss, dass ich dennoch diese Ziffer ( 40750 ) ansetzen darf
    Jetzt schreibt eine Kasse per DTA folgendes

    "Die Kostenpauschale 40750 für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 kann nicht neben der von Ihnen abgerechneten GPOS 31132 abgerechnet werden"
    ?( :cursing:
    Ich sehe das anders ..

    Ihre Meinung und ggf. beivorliegendem Sachverhalt bei Ihnen ( was haben sie denen geantwortet )

    Vielen Dank ( gerne auch per PN )

    R.E.

  • Da stellen sich mir Fragen:

    Haben Sie die Arthroskopie und die Intervention in der gleichen Sitzung erbracht? Simultaneingriff?

    Zur Ziffer 40750 steht eigentlich alles in Ihrer Aufzählung:

    für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von
    endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der
    Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 )


    Damit ist die Abrechnung im Zusammenhang mit anderen EBM-Ziffern als den genannten ausgeschlossen.

    MfG

    ruesay


  • ja wurde in der selben Sitzung erbracht - und eine Arthroskopie erbracht ( Code 1-697.7 ) - somit wäre der ZUsammenhang hergestellt ( wurde ja durchgeführt ) - es steht nirgends dass ich das nicht darf, wenn ich den höherbewerteten abrechnen muss ( Konsequenz - das nächste mal 2 OP ´s ) ob das dem PAt. gefällt ? und der Kasse ?

    kommt halt nicht zur Abrechnung, weil bescheiden bewertet ....
    daher bin ich der Meinung ist abrechenbar zusätzlich -

    lasse mich aber gerne anderweitig beraten .... ( zur Not muss halt mal wieder ein Prozess geführt werden ) - nur weil die Kasse ihre eigenen Regeln nicht kennt oder beachtet ?( :cursing:

    R.E.

  • Hallo,

    ich sehe es wie ruesay.

    Sie können evtl. einen Simulataneingriff geltend machen (hängt von der SNZ ab), aber die Kostenpauschale können Sie nur geltend machen, wenn Sie auch die dazugehörigen EBM-Ziffer verwenden.

    Im Text zur 40750 werden explizit die Ziffern 31 141 und 31 142 genannt, welche Sie nicht abrechnen.

    Ich sehe da leider wenig Chancen.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Hallo vielen Dank

    sehe ich trotzdem anders - da der Text der Pauschale lautet ...." mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen ( Arthroskopien) - diese wurde ja durchgeführt - es ist ja auch explizit die 31141 - zu 1-697.7 angegeben worden.

    Was kann ich dafür, dass die bewertung so beschi... ist, dass ich die höhere leistung abrechnen muss - da legt sich die krankenkasse mal wieder ihre regeln zu recht, wie sie das braucht.

    Es gibt weder in Wezel / Liebold einen Hinweis noch ein Urteil hierzu, dass ich das nicht darf.

    Werde den Fall wohl an unsere Rechtsabteilung abgeben.

    R.E.

    2 Mal editiert, zuletzt von KKH_AA_2010 (15. November 2013 um 07:35)

  • Guten Morgen,

    Sie schreiben, dass Sie die EBM-Ziffer 31141 angegeben haben.

    Darum geht es ja, die können Sie nicht angeben, da Sie höchstens einen Simultaneingriff abrechnen können und nicht die 31132 + 31141.

    Und wenn Sie die GOP 31131 nicht angeben, fehlt die Grundlage für die Sachkostenpauschale

    S. Lindenau

  • Hallo

    vielen Dank,

    aber alleine in dem Abschnitt ist ein Widerspruch


    Gelegentlich erfolgt eine diagnostische Arth
    roskopie im Zusammenhang mit einer anderen
    aufwendigen Leistung, z.B. einer Metallentfernung aus
    dem Tibiakopf. In diesen Fällen wird ein
    Simultaneingriff nach den dort beschriebenen Regeln
    abzurechnen sein. Dabei muss darauf geachtet
    werden, dass die GOP-Nr. 31148 (als Zuschl
    agsziffer für einen Simultaneingriff) keinen
    Sachkostenzuschlag erhält. Das bedeutet, dass die Arthroskopie in jedem Fall als Haupteingriff mit
    dem Sachkostenzuschlag und der anderer Eingr
    iff mit den entsprechenden Simultanziffern
    abzurechnen ist

    dieser verstößt gegen geltendende EBM-Regelungen

    - ich kann die Arthroskopie als Haupteingriff abrechnen - muss aber die höherbewertete Leistung nehmen ( 31132 zum Besipiel ) - dann den Zuschlag 31148 für den Simultaneingriff - falls die regelungen zutreffen.
    somit kann die Arthroskopie hier überhaupt nicht abrechnen.
    Also 31132 - Simulatn 31148 + Narkose + Simultannarkose

    Somit Aussage falsch in dem Abschnitt, da auch nicht massgebend- sondern Wezel / Liebold - da steht was anderes.

    Werde es wie gesagt wohl intern ggf. mit der Rechtsabteilung abklären ...

    R.E.