Falls es schon ein Thema dazu gab - dann sorry - muss ich es wohl überlesen haben.
Hallo liebes Forum ,
es geht um die Abrechnung bspw. um die folgende Konstellation
OPS 1-697.7 - EBM 31141 - 4400 Punkte - Zuschlag 40750
OPS 5-804.0 - EBM 31132 - 5505 Punkte
da ich hier die höhere Ziffer abrechnen muss ( also 31132 ) - habe ich dennoch die Pauschale 40750 (
Kostenpauschale
für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von
endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der
Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 )
abgerechnet. Laut Wezel / Liebold
gibt es hierfür keinen Ausschluss, dass ich dennoch diese Ziffer ( 40750 ) ansetzen darf
Jetzt schreibt eine Kasse per DTA folgendes
"Die Kostenpauschale 40750 für die Sachkosten in Zusammenhang mit der Durchführung von endoskopischen Gelenkeingriffen (Arthroskopien) entsprechend der Gebührenordnungspositionen 31 141 und 31 142 kann nicht neben der von Ihnen abgerechneten GPOS 31132 abgerechnet werden"
Ich sehe das anders ..
Ihre Meinung und ggf. beivorliegendem Sachverhalt bei Ihnen ( was haben sie denen geantwortet )
Vielen Dank ( gerne auch per PN )