Urteil Bundesgerichtshof (Kostengesichtspunke)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    aktuelles Urteil:


    Bundesgerichtshof zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der privaten
    Krankheitskostenversicherung


    ...." Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur muß die Heilbehandlung allerdings nicht nur nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung, sondern zusätzlich unter Kostenaspekten vertretbar sein.

    Diese Auffassung teilt der Bundesgerichtshof nicht. Die Einbeziehung von Kostengesichtspunkten läßt sich § 1 Abs. 2 S. 1 MB/KK 76 im Wege der Auslegung nicht entnehmen.


    Aus der dafür maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist die Notwendigkeit der Heilbehandlung allein aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Er versteht die Klausel so, daß ihm nicht die Kosten für jede beliebige Behandlungsmaßnahme erstattet werden, sondern nur für eine solche, die objektiv geeignet ist, sein Leiden zu heilen, zu bessern oder zu lindern. Ihm erschließt sich nicht, daß der Versicherer seine Leistungspflicht auf die billigste Behandlungsmethode beschränken will...."


    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…d=1049827599.06


    E. Rembs