Kopiekosten BG - DRG Rechnungsprüfung

  • Guten Morgen Zusammen,

    kurze Frage: Kann ich der BG bei einer Anforderung von Behandlungsunterlagen zwecks DRG Rechnungsprüfung Kopiekosten in Rechnung stellen?

    wenn ja wieviel und wo wäre das geregelt?

    Vielen Dank!

  • schauen Sie mal in §§ 11 und 12 der Rahmenvereinbarung über die Behandlung von Versicherten der Träger der GUV. Die unter § 12 Abs. 2 angesprochene gesonderte Vereinbarung über einen elektronischen Datenaustausch und die Tragung der den Krankenhäusern hierdurch entstehenden Kosten ist m.W. bislang nicht erfolgt...

  • Vielen Dank für die Info!

    Ehrlich gesagt kannte ich die Rahmenvereinbarung noch garnicht...

    Verstehe ich den § 10 Abs. 1 richtig, dass die BG jetzt auch eine 6 Wochen Prüffrist hat - genau wie der MDK bei der GKV Prüfung nach § 275 SGB V ?

  • Hallo Medicos, Hallo Forum,

    zunächst ist darauf zu
    verweisen, dass es sich um eine Vereinbarung handelt, nicht um einen Vertrag.

    Dazu kommt es erst, wenn Ihr Krankenhaus die o.g. Vereinbarungen als
    Vertrag akzeptiert.

    Dann gelten natürlich die vertraglichen Vereinbarungen,
    wie bei jedem anderen Vertrag auch.
    Vertrag ist aber etwas freiwilliges zwischen 2 Parteien, nichts gesetzliches wie
    beim SGB V. Die Fristen fangen laut Vereinbarung ja auch anders an (z.B. Vorlage
    aller relevanten Unterlagen etc.).

    Wie die Klauseln letztlich juristisch gewertet werden, obliegt dann nicht der Medizin.

    sinnvoll und notwendig ist aber, dass es jetzt ein Vertragswerk überhaupt
    gibt und nicht den vagen BGB wie bislang.

    Gruß

    P.Host