Guten Tag,
der MDK einer Krankenkasse eines großen Transportunternehmens macht uns die Kombinationseingriffe streitig, z.B. bei Bypass und Klappen-OP in einer Sitzung. Hier ist nach deren Ansicht nur ein Eingriff zu kodieren und berufen sich auf die Kodierrichtlinie. Da steht aber leider nichts dazu und das scheint dieser "MDK" auszunutzen.Da fragt man sich, warum es die Komb.-DRG´s eigentlich gibt!
Nun suchen wir in allen möglichen Publikationen etwas zur Widerlegung dieser, aus unserer Sicht sehr absurden Interpredation. Bisher sind wir nur bedingt fündig geworden und es fehlt die stichhaltige Begründung unsererseits. Evtl. hat jemand im Forum Textpassagen, Quellenangaben u. ä. zum Widerspruchsverfahren.
Wir können nur noch über solche Argumentationen den Kopf schütteln.
Wer kann uns helfen?
Mikka