Kombinationseingriffe in der Herzchirurgie

  • Guten Tag,

    der MDK einer Krankenkasse eines großen Transportunternehmens macht uns die Kombinationseingriffe streitig, z.B. bei Bypass und Klappen-OP in einer Sitzung. Hier ist nach deren Ansicht nur ein Eingriff zu kodieren und berufen sich auf die Kodierrichtlinie. Da steht aber leider nichts dazu und das scheint dieser "MDK" auszunutzen.Da fragt man sich, warum es die Komb.-DRG´s eigentlich gibt! 
    Nun suchen wir in allen möglichen Publikationen etwas zur Widerlegung dieser, aus unserer Sicht sehr absurden Interpredation. Bisher sind wir nur bedingt fündig geworden und es fehlt die stichhaltige Begründung unsererseits. Evtl. hat jemand im Forum Textpassagen, Quellenangaben u. ä. zum Widerspruchsverfahren.
    Wir können nur noch über solche Argumentationen den Kopf schütteln.
    Wer kann uns helfen?


    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hierzu sollten Sie dann mal ein konkretes Beispiel mit ihren Kodes und MDK-Vorstellung darstellen. Dazu noch die genaue Erläuterung, wie diese DKR dann interpretiert wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    In unserem Fall geht es um die Kodierung:

    Aortenklappeninsuffizienz mit Stenose I35.2 OPS: 5-351.01
    3-Fach ACVB bei 3-GE I25.13 OPS: 5-361.21 und 5-361.03
    Chronisches Vorhofflimmern i48.2 OPS: 5-371.42

    Die Argumentation dieser Kasse bezieht sich auf die DKR P003 " Informationsgehalt eines Einzelkodes ",
    "Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung).
    Das bedeutet: jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Informationen für eine Prozedur mit allen notwendigen
    Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anaesthesie......"
    Das Argument der Krankenkasse ist , dass nur die aufwendigste Prozedur zu kodieren ist und die anderen Prozeduren
    nicht kodiert werden dürfen. So besagt es die DKR P003 (angeblich) mit monokausaler Kodierung.
    Sie verlangt die Streichung der Prozedur der Klappe und der MAZE und gibt vor, nur die Bypass-OP ist die
    aufwendigste Prozedur und nur diese ist zu kodieren.

    Ich hoffe, den Fall ausreichend dargestellt zu haben.


    Einen schönen Tag!
    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
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    (Chr. Morgenstern)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    völliger Nonsens! Monokausale Kodierung beschreibt das Prinzip, dass alle zu einer Operation/Prozedur gehöhrenden Einzelmaßnahmen im Kode inkludiert sind und nicht extra zu kodieren sind. Deswegen auch die völlig verständlichen Beispiele in der DKR "Zugang", "Lagerung"...

    Wie man auf die völlig absurde Idee kommen kann, dass eine Bypass-OP regelmäßig die Implantation einer Klappe beinhaltet (oder Ablation) muss definitiv das Geheimnis des Vortragenden bleiben. Es ist ein hanebüchenes Zeugnis für komplette Inkompetenz als Gutachter, was mit dieser Deutlichkeit gesagt werden muss!
    Der OPS kann nicht alle Kombinationsmöglichkeiten von Prozeduren mit einem Hinweis versehen, dass die zusätzliche Kodierung von Prozeduren xy zu erfolgen hat. Wenn dem so wäre, dürfte das gebundene Werk sicherlich im Guinness-Buch unter der Rubrik "Schwerstes Buch" an Position 1 gelistet sein. Regelhafte Bestandteile des kodierten Eingriffes sind Kode enthalten, weiter Maßnahmen sind zusätzlich zu kodieren, auch ohne entsprechenden Hinweis im OPS. Das sollte ein „Gutachter“ wissen

    • Offizieller Beitrag

    Zur Ergänzung neue FAQ beim DIMDI: http://www.dimdi.de/static/de/klas…in/faq_0011.htm

    Ist für die Kodierung einer Prozedur mit zwei oder mehr OPS-Kodes zwingend ein entsprechender Hinweis im OPS erforderlich? (FAQ Nr. 0011) seit OPS-301 Version 1.0

    Im OPS sind nicht alle Kombinationsmöglichkeiten von Operationen/Prozeduren mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass eine zusätzliche Kodierung erforderlich und möglich ist. Grundsätzlich ist alles, was regelhaft Bestandteil des kodierten Eingriffes ist, im Kode abgebildet. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind zusätzlich zu kodieren, auch wenn es keinen entsprechenden Hinweis im OPS gibt.