Chromopertubation pelviskopisch

  • Liebes Forum,
    bei dem gynäkologischen Eingriff (ICD N97.9 Sterilittät der Frau)
    5-6671 Chromopertubation pelviskopisch weist mir der Grouper den DRG N11B aus.
    Füge ich den OPS 1-694 Diagn. Laparaskopie hinzu, erhalte ich den schlechter bewerteten N08Z.
    Handelt es sich bei diesem Phänomen um eine der Ungereimtheiten der G-DRG 1.0 oder um einen Denkfehler meinerseits? Wie sollte es denn verschlüsselt werden?

    Danke im voraus!

    Klaus Harder

  • Hallo,
    gerade bin auch ich über diese "Systematik" gestolpert - es ist sogar noch besser: Wenn Sie diagn. Hysteroskopie als Proz. noch dazunehmen, freuen sich die Kassen doppelt, weil dann ist nur noch N10Z Abrasio rauskommt.
    Also: mehr Leistung, weniger Kohle.

    Ist es dann Upcoding, wenn ich "vergesse", Prozeduren zu kodieren??

    Immerhin, wenn ich bei N10Z (also z.B. Kombination Diag.: Sterilität/OP: Chromopertub+Hysteroskopie) noch die diagnostische LSK dazunehme, wird's besser...


    Ich halte das für einen weiteren groben Fehler in unserem SchnellschussDRG-System.

    Wie wird das sonst gehandhabt?


    P.Dietz

  • Hallo, die korrekte Kodierung "versehentlich" zu vergessen, ist ungünstig. Da Sie einen höheren Erlös erzielen gegenüber der korrekten Kodierung und es sich um eine gängige OP handelt, würden Sie ja in allen Fällen dementsprechend optimiert kodieren.

    Dann kommt jedoch irgendwann der Hammer § 17 c Abs. 3 Satz 4 KHG.

    Ich würde die Falschkodierung als grob fahrlässig bezeichnen und das KH darf den Differenzbetrag der zuviel erzielten Erlöse doppelt zurückzahlen (=Strafgeld).

    Somit rentiert sich diese Vorgehensweise unabhängig von einer so nicht mehr möglichen korrekten und kolligialen Zusammenarbeit zwischen KH und KK nicht. Es stellt sich auch die Frage, ob hier nicht strafrechtlich auch ein Problem existiert.
    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Und soll es dann auch grob fahrlässig sein, wenn ich die Diagnost. LSK noch dazunehme?? Oder gar strafbar?

    Liebe Gynäkologen im Forum, diese resultierenden DRGs aufgrund dieser Diagnosen/Pozeduren-Kombis sind doch idiotisch - es kann einfach nicht sein, dass mehr Leistung nur noch die Hälfte Geld bringt.
    Wenn Ihr dieser Meinung Euch anschliesst, dann sagt's doch Eurem Berufsverband, damit sowas über's INEK abgeschafft werden kann!

    P.Dietz

  • Hallo,

    realistische Bewertungsrelationen sind nur zu erreichen, wenn genau codiert wird und damit die OP realistisch abgebildet wird. Aus den Kostendaten werden dann die neuen DRG generiert mit dann hoffentlich in 2004 und Folgejahren besserer Vergütung entsprechend höherem Aufwand.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    dieses Problem wurde schon öfters diskutiert.
    Hier nur zwei Beispiele:

    Dekubitus
    Ortho

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag,

    ich habe dazu ein kleines Problem.
    Kodiert wurde die n97.8 mit dem OPS 5-667.1 DRG N10Z
    neg. Gutachten ,da der MDK sagt primäre Fehlbelegung, hätte man Ambulant durchführen können.

    Laut CA Widerspruch schreiben...
    Wie kann man dies am schlausten Formulieren damit die KK den Fahl bezahlt?

    Vielen Dank

  • Hallo Tanja84,
    Sie müssen sich den Fall anschauen, ob es dort medizinische Gründe (Komorbiditäten, ASA-Einstufung, Komplikationen) gab, weshalb der Eingriff im stationären Setting notwendig war. Da kommt es nicht auf die "Formulierung" an, sondern auf die Fakten. Soweit der OPS zu den AOP-Eingriffen zählt, müssen bspw. die im AOP-Vertrag geregelten Ausnahmegründe vorliegen...

    MfG, RAa Berbuir