Ergotherapeutische Abrechnung bei stationären Patienten

  • Guten Tag,
    ich habe eine Anfrage unserer Ergotherapeutin: Wem muss sie die Rechnung für ergotherapeutische Leistungen bei stationären Patienten in Rechnung stellen? Dem Krankenhaus oder dem Selbstzahler, wenn dieser zwar den Chefarzt/Wahlarzt gewählt hat, aber ansonsten nicht privat versichert ist? Gibt es hierzu vielleicht auch Urteile oder einen Gesetzestext? Ich freue mich auf fundierte Antworten.

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

  • Hallo,

    wenn das KH den Fall per DRG abrechnet sind da alle während des stationären Aufenthaltes stattfindenden Untersuchungen und diagn. & therapeutischen Maßnahmen enthalten.

    Die Ergotherapeuten stellt ihre Rechnung ans KH und dieses begleicht sie dann aus dem DRG-Entgelt....

    MfG

    Tf

  • Wie läuft das denn bei Selbstzahlern, die ihre Rechnung vom Krankenhaus nach Hause bekommen? Diese werden vom Patienten ja meistens bei deren privater Krankenkasse eingereicht. Ich denke, dass die Ergotherapeutin doch dann auch eine extra Rechnung schreiben kann und diese dem Patienten zusendet, ebenfalls zum Einreichen bei der Kasse. Oder läuft das auch mit in die stationäre DRG ein?

  • Hallo,

    im Rahmen der Kostenträgerrechnung wird doch die Ergotherapie bzw. deren Kosten auf den Patienten verrechnet werden.
    Somit Rechnung/Konsilleistung der ET an das Krankenhaus und keine separate Rechnung, mMn.
    Die Kosten der ET sind dann über den DRG-Erlös abgegolten.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental