Neubildung unsicheren verhaltens

  • Guten Morgen allerseits.
    Ich habe gerade in dem Büchlein "DRG:Verschlüsseln leicht gemacht von Herrn Zaiß als Herausgeber.
    Er schreibt auf S 95:
    "Ein Patient wird mit verdacht auf einen bösartigen Tumor aufgenommen. Bildgebende verfahren oder klinische Untersuchungen weisen zwar auf einen Tumor hin, doch dessen Dignität kann bei Entlassung des patienten noch nicht angegeben werden, da der histologische Befund erst 1 Woche später eintrifft. In diesem Fall wird ein Kode aus D37-D48 neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens als Hauptdiagnose angegeben."

    Also ich weiß nicht wie das Forum das sieht, aber ich bin mit dieser "Anweisung" aus Freiburg nicht einverstanden, denn je nachdem, welches pathologische Institut sie haben, sind diese langen Übermittlungszeiten von Pathobefunden v.a. bei schwierigen Befunden die Regel. Das kann Sie freuen, wenn Sie höhere Fälle in nicht unerheblicher Zahl abrechnen können. Das ganze führt doch aber zu einer Verzerrung des vereinbarten Mengengerüstes an DRGs und man müsste bei einer Überprüfung der Fälle dann noch zugeben, dass das dann doch gutartige Erkrankungen waren.
    Außerdem finde ich in den Kodierrichtlinien keinen entsprechenden Hinweis dazu außer den Hinweis auf DKR 0205b, die bezieht sich aber ausdrücklich auf die Problematik Biopsie endgültiger histologischer Befund.

    Oder irre ich mich ????:no:

    Mit freundlichem Gruß
    B.Schöffend

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    das Problem fand schon mal an ein/zwei Stellen im Forum Beachtung.
    Info hier.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau