zeitnahe Anforderung von Unterlagen durch Privatversicherung

  • Hallo Forum,

    gelten die Fristen für die Anforderung von Unterlagen, zuletzt z. B. im BSG Urteil vom 18.07.2013, B 3 KR 21/12 R präzisiert, auch für private Versicherungen? Kann der Begriff "zeitnah" hier analog zum Umgang mit den gesetzlichen Kassen angewendet werden?

    Konkret habe ich den Fall, daß Behandlungsunterlagen für eine Behandlung aus 2012 ca. 1 Jahr nach Rechnungsstellung (direkt an die Kasse und zunächst auch problemlos bezahlt) erstmalig angefordert werden. Ich habe das jetzt erst einmal abgelehnt, mich würde aber interressieren, wie die Kollegen mit solchen Anfragen umgehen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt.

    P. Möckel

  • Hallo,
    grundsätzlich gilt die BSG-Rechtsprechung für Privatpatienten nicht, da hier die Zivilgerichte zuständig sind. Und ob die PKV überhaupt berechtigt ist - oder nur der Patient - müssten Sie anhand Ihrer Verträge prüfen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch