Guten Tag,
im Definitionshandbuch 2013/2014 (bestätigt durch
Nachprüfen im Webgrouper) ist mir eine für mich überraschende und
unverständliche Zuordnungsregel aufgefallen:
Ein Patient mit der
Hauptdiagnose aus der Gruppe "Affektive, neurotische, Belastungs-,
somatoforme oder Schlafstörungen" (also z.B. mit einer Depressiven
Episode mit psychotischen Symptomen F32.3, PTX02-2) und einer akuten
Alkoholintoxikation bei Aufnahme als Nebendiagnose (F10.0, PTX02-3)
rutscht automatisch in die BPEPP PA02 "Psychische und
Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen". Wenn der Aufenthalt
länger als ca. 14 Tage dauert, ist die Bewertung mit Nebendiagnose dann
schlechter als ohne. Die beschriebene klinische Konstellation (schwere
Depression, bei Aufnahme Alkoholintoxikation, die später dann aber keine
große Rolle mehr spielt) ist nichts Ungewöhnliches.
Abgesehen
von der inhaltlichen Problematik, einer Nebendiagnose, die
definitionsgemäß einen nur vorübergehenden Zustand beschreibt
(Intoxikation), für die PEPP-Zuordnung gegenüber der Hauptdiagnose den
Vorzug zu geben, kann ich nicht verstehen, warum eine Nebendiagnose zu
einer schlechteren Bewertung führen sollte.
Es wäre nett,
wenn jemand versuchen könnte, dieses Problem nachzuvollziehen.
Vielleicht habe ich ja auch nur einen Denkfehler gemacht. In dem Fall
wäre ich für einen Hinweis dankbar, wo ich etwas nicht verstanden habe.
Beste Grüße
Telemach