Interne Verlegung Psychiatrie

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Im DRG-System ist eine interne Verlegung in oder aus einer psychiatrischen Abteilung im Prinzip wie eine externe Verlegung zu handhaben. Dazu habe ich aber folgende Fragen:

    [*]Wie ist das in Bezug auf §301 (Aufnahme- bzw. Entl.-Grund) zu handhaben?

    [*]Ab wann und für wen gilt das? Spezieller: Wie hat ein Haus zu verfahren, dass fristgerecht seine Teilnahme am Optionsmodell erklärt, jedoch bisher noch kein Budget hat und daher nach §15 (1) KHEntG auch in der Somatik noch Pflegesätze abrechnet?

    [*]Was gilt für die Abrechnung und die Fallzählung bei Verlegungen am Aufnahmetag (Bsp.: Aufnahme in die Psychiatrie, wegen Kreislaufinstabilität noch am gleichen Tag Verlegung auf die Intensiv)

    [*]Wichtigste Frage: Wo steht etwas verbindliches dazu?

    Vielen Dank im Voraus und schönen Tag noch

    Reinhard Schaffert

  • Noch enmal schönen guten Tag!

    Die Suchfunktion hat mich nur auf meine eigenen noch offenen Fragen geführt, deshalb stellte ich sie zum Teil noch einmal. Die ersten beiden Punkte oben haben sich für mich erledigt, dafür ist noch eine Frage dazu gekommen:

    [*] Was gilt für die Abrechnung und die Fallzählung bei Verlegungen am Aufnahmetag (Bsp.: Aufnahme in die Psychiatrie, wegen Kreislaufinstabilität noch am gleichen Tag Verlegung auf die Intensiv. Nach BPflV wäre hier der Abteilungspflegesatz Psychiatrie ja nicht abzurechnen)?

    [*] Wie ist der Fall zu behandeln, der vor Beginn der DRG-Abrechnung in der Psychiatrie aufgenommen und nach dem Beginn der DRG-Abrechnung in die Somatik verlegt wurde? Gilt hier altes Recht (Zeitpunkt der Aufnahme) und ist es daher nur ein Fall oder sind zwei Fälle daraus zu machen (zum Zeitpunkt der Verlegung gilt neues Recht)?

    Ich bitte um Antworten/Erfahrungen, wenn möglich mit verbindlicher Quellenangabe

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hilfe!

    Gibt es denn keine Meinungen/Erfahrungen dazu?

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Reinhard

    Da ich dazu auch nichts verbindliches gefunden habe, würde ich das pragmatisch handhaben.
    Patient kommt in die Psychiatrie, wird dort aufgenommen und auf eine Intensivstation weiterverlegt. Psychiatrie meldet Krankenkasse Diagnose und Entlassung in einen anderen Geltungsbereich. Intensivstation nimmt auf verschlüsselt und meldet Datensatz nach §301 an Krankenkasse. Damit ist eigentlich vorläufig die ärztliche Dokumentationspflicht erfüllt. Nun ist die Krankenkasse am Zug diesen kniffligen Fall abrechnungstechnisch zu lösen. Da meines Wissens für einen Tag nicht 2mal bezahlt wird, könnte die Krankenkasse vorschlagen: Wir rechnen den kurzen Aufenthalt in der Psychiatrie vorstationär ab. Der DRG-Aufenthalt beginnt dann erst am Tage 2. Irgendwie wird der erste Tag doch vergütet werden müssen. Vielleicht fragen wir mal den Kassenfürsten, wie er diesen Fall aus der Sicht der Krankenkasse lösen würde.
    Mehr fällt mir zu diesem Thema nicht ein. Ein bisschen dürftig zwar aber ich wollte dich nicht so allein hängen lassen.
    Gruß Peter Styp-Rekowsky