• Zitat


    Original von Lueckert:
    Das heißt für uns letzendlich jeder wie er will!

    Hallo Herr Lückert,

    heißt das, Sie wollen an der L5-Statistik festhalten, auch wenn sie nicht mehr verlangt wird?

    Aus http://www.nkgev.de/download/maerz2002.zip


    BPFLV02.doc:

    "28. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

    a) In der Inhaltsübersicht zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung wird die bisherige Angabe "Anlage 3 (zu § 17 Abs. 4)“ durch die Angabe „Anlage 1 (zu § 17 Abs. 4)“ ersetzt. Die Angaben zu den Bezeichnungen V 2, V 3, L 5 und K 8 werden jeweils durch die Klammer „(aufgehoben)“ ersetzt.

    b) Die Abschnitte „V 2“, „V 3“ und „L 5“ werden aufgehoben.

    c) Die Abschnitte „K 1“ bis „K 3“ werden wie folgt geändert:

    aa) In den laufenden Nummern 5, 6, 8 und 15 bis 17 wird jeweils die Fußnote 39 gestrichen.

    bb) Die laufenden Nummern 28 bis 32 werden gestrichen."

    Oder gibt es da konkurrierend noch irgendeine Krankenhausstatistikverordnung, nach der man die L 5 trotzdem erstellen muß? Wer weiß eine Antwort?

    Dass ich persönlich die L 5 zugunsten einer DRG-Casemix-Statistik abschaffen würde, ist ja leider nicht ausschlaggebend.


    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 20.03.2002 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Lieber Hr. Scholz,

    natürlich werden wir die L5 nur so lange weiterführen, wie es nötig ist.

    Aber für dieses Jahr und letztes Jahr werden wir wohl nicht umhin kommen. Oder haben Sie da weitere Informationen?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Direktionsbereich Medizincontrolling/Qualitätsmanagement
    Vivantes Humboldt-Klinikum

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Original von Lueckert:
    Aber für dieses Jahr und letztes Jahr werden wir wohl nicht umhin kommen. Oder haben Sie da weitere Informationen?

    Hallo Herr Lückert,

    genaueres weiß ich auch nicht. Aber eigentlich ist dies eine mehr theoretische Frage. Ich gebe Ihnen recht, jeder wird es so machen wie er will. Die EDV wird "irgendetwas" ausspucken, wie all die Jahre vorher, allerdings ob die leitenden Eingriffe heuer noch das sind, was sie früher waren, bezweifel ich schon.

    Vermutlich ist die Statistik unbrauchbar, aber wen kümmerts, sie wurde ja auch früher praktisch nicht beachtet, dank Deckelung, oder?

    Manches erledigt sich halt mit der Zeit :uhr: .
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo

    nun ist es bei uns mal wieder soweit und die L 5 Statistik muß erstellt werden. Wer kann mir sagen, ob es Probleme gibt, wenn Operationscodes, sprich 5 er Nummern, einer Nichtoperativen Abteilung zugeordnet sind?? Beispielsweise liegen viele Kinder auf unserer Pädiatrie, werden von den Chirurgen operiert und erscheinen nun in der L5 Statistik, obwohl eigentlich keine operierrende Fachabteilung.

    Wer kann helfen, wer kann entsprechende Hinweise über bestimmte Verordnungen geben, die ich nicht kenne.

    Herzlichen dank

    Dr. Haubold

  • 8) Lieber Herr Haubold,

    da sich unter DRG´s die Abteilungsgrenzen auflösen werden :smokin: , spielt es meiner Meinung nach überhaupt keine Rolle, in welcher Abteilung ein Patient liegt und welche OPS-Ziffern kodiert sind. Manch polymorbide alte Dame liegt sicher besser in der Inneren (auf jeden Fall in manchen Häusern:chirurg: ) als in der Chirurgie, auch wenn die Gallenblase operiert wurde. Da im Grouping die Fachabteilung keine Rolle spielt, fließen diese Informationen auch nicht in die DRG ein. Dies kann also nach menschlichem Ermessen und gesundem Menschenverstand (:teufel: :teufel: zugegebener Maßen beides zur Zeit keine verläßlichen Tatbestände) auch in der L5-Statistik nur irrelevant sein.

    :bombe: :bombe: :bombe: Problematisch ist nur immer intern die Verteilung der DRG-Erlöse (was bekommt die Chirurgie bei Ihnen vom pädiatrischen DRG-Erlös zugewiesen?:chili: :chili: :chili: ). Siehe auch Chatbeitrag "Aufteilung DRG-Erlöse.
    Schöne Grüße
    Patricia


    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Liebe Frau Klein

    sicher ist es so, dass mit Einführung der DRG die L5 Statistik hinfällig sein wird. Trotzdem müssen wir jetzt ?( für das Jahr 2001 die Statistik liefern. Die Frage ist, kommen Op-ICPM die einer nichtoperativen Fachabteilung zugeordnet sind, als Fehler zurück oder ist es letztlich egal. Laut unserer EDV gab es wohl in den letzten Jahren genau hier die Probleme.
    Wer weiß mehr? Wie verhalten sich andere Häuser??

    Herzlichen Dank

    Dr. Haubold :smokin:

  • Hallo Herr Dr. Haubold,

    hier zur Verdeutlichung der § 17 Abs. 4 der BPflV 1995:

    (4)  Der Pflegesatzverhandlung sind insbesondere die Daten zugrunde zu legen, die nach §Â 5 Abs. 1 für den Krankenhausvergleich zu übermitteln sind. Der Krankenhausträger übermittelt auf Verlangen einer Vertragspartei zur Vorbereitung der Pflegesatzverhandlung den anderen Vertragsparteien, den in §Â 18 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten und der zuständigen Landesbehörde die Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach dem Muster der Anlage 1 und 2 oder Teile davon; ab dem Kalenderjahr 2001 wird die Aufstellung einschließlich ihres Anhangs 3 nur noch für das Budget nach §Â 12 und das Erlösabzugs- und Kostenausgliederungsverfahren nach §Â 12 Abs. 2 und 3 erstellt. Die Leistungs- und Kalkulationsaufstellung enthält insbesondere Angaben zu den vereinbarten Vergütungen, den Leistungen und den Kalkulationen von Budget und tagesgleichen Pflegesätzen des Krankenhauses. Die Leistungsaufstellung umfaßt insbesondere
    1. eine anonymisierte, abteilungsbezogene Diagnosestatistik nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) mit Angaben zu Verweildauer und Alter der Patienten sowie dazu, ob der Patient im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose operiert wurde, und
    2. eine anonymisierte, abteilungsbezogene Operationsstatistik nach dem Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Prozeduren in der Medizin in der jeweils vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 301 Abs. 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Kraft gesetzten Fassung. Die Diagnose- und die Operationsstatistik sind auf maschinellen Datenträgern vorzulegen.

    Dies ist also 1. eine Sache der Verhandlung und 2. mit EDV kein Problem.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.