Guten Tag allerseits,
als bereits DRGs abrechnendes Haus kriegt man es schnell mit dem Thema Wiederaufnahmen zu tun. Hier habe ich folgende Frage von Herrn Blümke (Februar) im Forum gefunden, bloß keine richtige Antwort dazu, scheint mir:
"Aber nett finde ich auch folgende Frage: Wenn ich innerhalb der OGVD wg. KO wieder aufnehme, darf ich dann die Codierung und somit evtl. die DRG ändern. D.h. evtl. die Rechnung stornieren.
Hat jemand schon konkrete Erfahrungen damit?
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Gruß aus dem Norden!
M. Blümke"
Das wäre ja tatsächlich ungerecht, wenn ich einen Patienten wegen einer Komplikation wieder aufnehme, also deutlich mehr Kosten habe als bei dem Routinefall (Revisionseingriff z.B.), und trotzdem die neu entstandenen OPS bzw ICDs nicht mit in die Gruppierung einbringen dürfte. Würde im Klartext heißen, dass ich für den gleichen Fall u.U. nur die B-DRG abrechnen kann, wenn der Patient unglücklicherweise kurz zuhause war, während er bei fortgesetztem stationärem Aufenthalt in die A-DRG eingruppiert würde. Aus dem FPG und der KFPV kommt hier keine Klärung, leider aber aus dem § 301, denn hier ist klar definiert, dass die Neueinstufung nur bei Rückverlegungen durchzuführen ist. Rein technisch geht es gar nicht bei Wiederaufnahmen. Scheint so zu sein, dass der 301er :smokin: mal wieder sagt, wo es lang geht, auch ohne dass es irgendeine Abrechnungsregel gibt. Oder habe ich irgendetwas übersehen :chirurg: ?
Viele Grüße aus dem knochenkalten, aber superschönen Köln,
L. Boecken