Neugruppierung bei WA wegen Komplikationen ?

  • Guten Tag allerseits,

    als bereits DRGs abrechnendes Haus kriegt man es schnell mit dem Thema Wiederaufnahmen zu tun. Hier habe ich folgende Frage von Herrn Blümke (Februar) im Forum gefunden, bloß keine richtige Antwort dazu, scheint mir:

    "Aber nett finde ich auch folgende Frage: Wenn ich innerhalb der OGVD wg. KO wieder aufnehme, darf ich dann die Codierung und somit evtl. die DRG ändern. D.h. evtl. die Rechnung stornieren.

    Hat jemand schon konkrete Erfahrungen damit?

    --
    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke"

    Das wäre ja tatsächlich ungerecht, wenn ich einen Patienten wegen einer Komplikation wieder aufnehme, also deutlich mehr Kosten habe als bei dem Routinefall (Revisionseingriff z.B.), und trotzdem die neu entstandenen OPS bzw ICDs nicht mit in die Gruppierung einbringen dürfte. Würde im Klartext heißen, dass ich für den gleichen Fall u.U. nur die B-DRG abrechnen kann, wenn der Patient unglücklicherweise kurz zuhause war, während er bei fortgesetztem stationärem Aufenthalt in die A-DRG eingruppiert würde. Aus dem FPG und der KFPV kommt hier keine Klärung, leider aber aus dem § 301, denn hier ist klar definiert, dass die Neueinstufung nur bei Rückverlegungen durchzuführen ist. Rein technisch geht es gar nicht bei Wiederaufnahmen. Scheint so zu sein, dass der 301er :smokin: mal wieder sagt, wo es lang geht, auch ohne dass es irgendeine Abrechnungsregel gibt. Oder habe ich irgendetwas übersehen :chirurg: ?

    Viele Grüße aus dem knochenkalten, aber superschönen Köln,

    L. Boecken

    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

  • Hallo,

    es gibt hierfür nur eine vernüftige Lösung, Sie fassen ja zwei Aufenthalte zu einem 'neuen' Gesamtfall zusammen.

    Hier muss man dann ja auch, die dann (sehr wahrscheinliche) Grenzverweildauerüberschreitungszuschläge berechnen und zwar auf Basis der dann neu zu bestimmenden DRG (sonst würden sich ja Wiederkehrer finanziell stark von Komplikationen im Aufenthalt unterscheiden).

    Alles andere ist meiner Meinung nach blanker Unsinn und fördert die ohnehin gefürchtet Patientenselektion.


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Forum,

    denkbar wäre doch auch, dass es sich um eine vom Gesetzgeber beabsichtigte Sanktion für zu frühe Entlassungen handelt, dass das KH die Behandlung der Komplikation nicht vergütet bekommt. Oder?!?

    Grüße

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Nicht nur denkbar, Herr Schnitt,
    sondern mehrfach von Herrn Tuschen anderen gegenüber geäußert. Zeugt doch diese Aussage von derartig geringem medizinischen Sachverstand, dass ich mir weitere Kommentare schenke.

    Frage mich nur: wird es da keine unterjährige Änderung geben?


    --
    Dr. J. Cramer
    Diakoniekrankenhaus Alten Eichen, Hamburg

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen.

    da Herr Boecken meine Frage zitiert hat darf ich kurz unsere derzeitige Praxis schildern:

    Wir führen nur eindeutige Komplikationen (Wundinfekt etc.) nach Entlassung mit dem ersten Fall zusammen und berücksichtigen dann selbstverständlich die neuen Diagnosen und Prozeduren. D.h. i.d.R. Storno des Erstfalles und neue Rechnung (in der Zwischenzeit liegt der Patient übrigens in einer von uns geschaffenen Fachrichtung namens ZUHAUSE!;D).

    Aber:
    Ich bekomme langsam doch wieder Zweifel an dieser Vorgehensweise, zu der mich auch die Diskussionen in diesem Forum gebracht haben. Sowohl DKG als auch HKG interpretieren die Aussagen im §8 KHEntgG doch wieder anders. Nur wenn nach der Entlassung der Patient wieder in exakt dieselbe DRG gruppiert würde, dann soll diese bei Aufnahme innerhalb der OGVD nicht abgerechnet werden! So hatte ich den Absatz anfangs auch verstanden.

    Diese Interpretation stimmt dann auch mit den Aussagen von Tuschen überein. Eine zu frühe Entlassung und dadurch bedingte KO soll sanktioniert werden. Damit wären also Fälle wie Entlassung nach Appendektomie und 4 Tage später Wundrevision wg. Infekt nicht gemeint. Das entsteht ja nicht weil wir die Pat. zu früh entlassen :no:.

    Es können also nur Fälle gemeint sein wie Pankreatitis zu früh entlassen und wg. weiter bestehender Pankreatitis wieder aufgenommen. Da würde dann wohl wieder dieselbe DRG entstehen.

    Herr Boecken, sie haben doch demnächst einen gemeinsamen Auftritt mit Hr. Tuschen beim DKI. Diese Frage können sie dann doch mal diskutieren und das Ergebnis hier posten.

    Noch eine Anmerkung: In einem gemeinsamen Gespäch mit dem :mdk: in der letzten Woche wurde mir erklärt, das ich bei einem Patienten den ich z.B. mit Wundinfekt nach Entlassung wieder aufnehme nicht den Wundinfekt sondern die ursprüngliche Erkrankung zur HD erklären müsse. Kann mir das jemand erklären :rotate: ??


    --
    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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  • Hallo Groupies

    die Frage nach den "Wiederkehrern" scheint ja ganz aktuell zu sein. Zumindest gibt es Meldungen nach denen bereits optierende Häuser bis zu 8 Prozent ihrer Fälle dort wiederfinden und dann eben keinen zweiten Fall sondern nur die eine DRG plus einer eventuellen GVD Überschreitung bezahlt bekommen.
    Die Frage ist für welche Fälle muß man mit diesem Vorgehen der Kassen rechnen?
    Für folgende Fälle postuliere ich die nicht-Anwendbarkeit der Regel:
    1. Eingriffe an paarigen Organen mit jeweils einem Eingriff pro Seite wie zum Beispiel der Katarakt-OP.
    2. Wiederaufnahme bei Schwangeren mit Risikoeinstufungen. Also 1. Fall zur Überwachung der Schwangerschaft. 2. Fall die Entbindung.

    Aber was ist mit folgenden Fällen:
    Leistenhernie in einem KH operiert, Pat. wechselt bei Komplikationen in ein zweites KH. Wie soll ich mich da verhalten.

    Pat. mit Tumortherapie und die üblichen Therapieintervalle liegen innerhalb der GVD. Wenn die Regel hier auch gelten soll dann "Gute Nacht ihr Onkologien". Gleiches gilt für alle chronischen Erkrankungen. Onkologische Abteilungen generieren nach meinen Recherchen nur ein drittel ihrer Fälle aus Erstkontakten, der Rest sind "Wiederkehrer". Kardiologien mit Kath-Labor aber ohne Herzchirugie werden wohl auch leiden!

    Auffällig ist nach dem ganzen Inek Datensatz HickHack zum 31.03. für die Kalkulation der Fallgewichte das das Merkmal "Wiederkehrer" nicht zu ermitteln ist! Gibt es hier eine realen Klagegrund wegen offensichtlichem Systemfehler? (provokativ als Frage!)

    Wenn diese Regel das bei den Kassen befürchtete Case-Splitting verhindern soll und nicht einfach fakultativ durch die Kassen angewendet werden darf sollten die entsprechenden Fälle irgendwo publik werden. Denn im Moment sind wir noch ganz weit von einem "bundeseinheitlichen und verbindlichen" Vorgehen der Beteiligten entfernt. -- Und solange dies so ist hat sich nichts getan!

    Gelsenkirchen, april-lativ

    --
    Michael Kilian
    Med. Informations-u. Qualitätsmanagement
    Evangelische Kliniken Gelsenkirchen

    Michael Kilian

  • Zitat


    Original von Kilian:
    Aber was ist mit folgenden Fällen:
    Leistenhernie in einem KH operiert, Pat. wechselt bei Komplikationen in ein zweites KH. Wie soll ich mich da verhalten.

    Pat. mit Tumortherapie und die üblichen Therapieintervalle liegen innerhalb der GVD. Wenn die Regel hier auch gelten soll dann "Gute Nacht ihr Onkologien".

    Also das ist doch recht klar geregelt:

    Wiederkehrer in ein anderes KH gelten nicht als Wiederaufnahmen wg. KO, höchstens als Verlegungen wenn nämlich zwischen Entlassung und Wiederaufnahme weniger als 24 Stunden liegen.

    Auch die geplante Tumortherapiewiederaufnahme ist sogar lt Aussage unserer lokalen :mdk: Kollegen keine Komplikation.
    --
    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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  • Hallo Herr Blümke

    dies mag eben bei Ihnen lokal im Norden so sein! Aber die 0,81 Prozent für Optierer wurden auch Bundeslandabhängig vergeben. Hier in NRW wurden uns die 0,81 nur für den somatischen Bereich gewährt.(Psychiatrieanteile im GB ausgliedern) Andere Bundesländer sind da anders verfahren. Deshalb wurde ja gestern im "Kompromiss der Nachrücker" erst auf Bundesebene entschieden (0,81 Prozent für das gesamte Haus).
    Danke für Ihren Hinweis das der MDK bei Ihnen OK gibt. Aber müssen Sie für dies Fälle erst den MDK bemühen. Das können Sie in prospektiven Budget-Verhandlungen natürlich nicht. Ansonsten wenn dies bundesweiter Tenor ist sind meine Beispiele schlecht. Grundsätzlich findet aber die Anzahl der Wiederkehrer zur Zeit keinen Einfluss in der bundeseinheitliche Fallgewichtung!

    Gelsenkirchen, unverändert (Sie waren einfach super schnell, da hätten wir auch gleich telefonieren können)



    --
    Michael Kilian
    Med. Informations-u. Qualitätsmanagement
    Evangelische Kliniken Gelsenkirchen

    Michael Kilian

  • Zitat


    Original von Kilian:
    Grundsätzlich findet aber die Anzahl der Wiederkehrer zur Zeit keinen Einfluss in der bundeseinheitliche Fallgewichtung!

    Hallo Groupies

    habe doch ein Merkmal gefunden mit dem auch im INEK Datensatz ein "Wiederkehrer" gefunden werden kann. Es steckt im der Fall-Datei unter Patientennummer.
    Also Asche auf mein Haupt.

    Gelsenkirchen, schnee-ig


    --
    Michael Kilian
    Med. Informations-u. Qualitätsmanagement
    Evangelische Kliniken Gelsenkirchen

    Michael Kilian

  • Zitat


    dies mag eben bei Ihnen lokal im Norden so sein! Aber die 0,81 Prozent für Optierer wurden auch Bundeslandabhängig vergeben....

    Danke für Ihren Hinweis das der MDK bei Ihnen OK gibt. Aber müssen Sie für diese Fälle erst den MDK bemühen. Das können Sie in prospektiven Budget-Verhandlungen natürlich nicht. Ansonsten wenn dies bundesweiter Tenor ist sind meine Beispiele schlecht.

    Genau hier liegt ja mein Interesse! Ist das bundesweiter Tenor? Der Begriff Komplikation sollte vom :mdk: doch eigentlich bundeseinheitlich verwendet werden, oder ?(
    Zur Zeit haben doch alle Optierer die Komplikations-Wiederaufnahmen nicht im E1 oder der AEB mit kalkuliert, weil wir selbige einfach nicht kannten. Deswegen müssen wir ja mit vereinten Kräften versuchen, die Zahl so klein wie möglich zu halten, sonst fehlen uns im Dezember dann auf einmal doch zu viele Fälle. Da wird der Vorschlag in Bezug auf die Abrechnungsregel von der DKG noch interessanter :lickout:.


    Zitat


    da hätten wir auch gleich telefonieren können)

    Immer gern, Nummer gibts per E-Mail!


    --
    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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  • Muss die Frage der Abrechnung der Wiederaufnahmen nicht mit der Basiskalkulation verknüpft werden? Hat das InEK einen spezifischen Zuschlag je DRG für Wiederaufnahmen eingerechnet oder nicht? Wenn nicht, muss doch rein oekonomisch-kalkulatorisch für jeden Wiederaufnahmefall eine neue DRG abgerechnet werden, oder sehe ich das falsch? Oder haben die Referenzhäuser ihre Wiederaufnahmen systematisch erfasst und angegeben, dann sind sie natürlich in der Kalkulation auch drin. Was sagen die Referenzhäuser dazu? Wie äußert sich das InEK?
    Bei den Fallpauschalen war es doch immer so: es wird abgerechnet, wie kalkuliert wurde. Hat sich das geändert? (zugegeben: das macht die Diskussion mit dem MDK bzw. den Kassen jetzt akut nicht unbedingt einfacher, weil bei denen derzeit auch eher ideologisch argumentiert wird (die Kassen meinen halt das eine und die Krankenhäuser meinen halt das andere).:bombe:
    Wenn die Wiederaufnahmen jetzt systematisch erfasst werden, dann fließen sie in die nächste Nachkalkulation ein und dann muß das Gewicht korrigiert werden.

    Ich bin ja Rheinländer: ich finde, man läßt die Wiederaufnahmen prinzipiell draußen, nimmt die Gewichte dann lieber ein bisschen runter und hat aber auf Kassen und Krankenhausseite weniger administrativen Aufwand (denn alle Kontrolleure der Kontrolleure und Juristen etc. werden ja solidarisch finanziert...). Es handelt sich um ein klassisch deutsches Problem, oder gibt es diese Frage in den AP-DRG´s, den AR-DRG´s, den LKF-Gruppen etc. auch? meines Wissens nach nicht. :x
    Schöne Sonntagsgrüße
    Patricia:besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein