Frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    der MDK hat etwas Neues bei diesem OPS entdeckt, oder nur bei uns?

    In den neuesten Gutachten wird der OPS nicht anerkannt da, Angaben zu rechtlichen Verfügungen fehlen. Wir haben zur Dokumentation des sozialen Assessments den sog. SoS-Bogen verwendet, der diesen Punkt nicht hat, hat jemand vielleicht eine Vorlage oder gibt es ein entsprechendes Assessment dazu.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für evtl. Hilfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Hallo Fr. Brüning,

    wir benutzen zur Dokumentation der geriatrischen Komplexbehandlung ein EDV- gestütztes System das sich GERDA nennt. Im Bereich soziales Assessment gibt es den Punkt "Betreuung/ Verfügung", also ob z.b. eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.
    Der MDK hat bei uns noch nicht solche Einzelpunkte kritisiert, eher natürlich die stationäre Notwendigkeit ab Tag 13...
    Lt OPS ist die rechtliche Verfügung einer von 5 Parametern des sozialen Assessments, hat also dokumentiert zu sein. Vielleicht finden sie ja eine andere Dokumentation des Sozialdienstes der dazu etwas notiert hat und schicken dann dieses an den MDK...?
    MfG,
    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Hallo,

    ich dock mich mal mit meiner Frage hier an, da es auch mit Dokumentation und Unterlagen etc. zu tun hat.

    In letzter Zeit bekommen wir immer wieder Patienten eingewiesen, die bereits einen aktuellen Minimental-Test mitbringen.

    Zur Zeit erheben wir den Test ein weiteres Mal, da wir uns nicht sicher sind, ob wir ansonsten alle Kriterien des 8-550.* erfüllen würden.

    Die einen argumentieren mit dem externen CT-Bildern bei einem Schlaganfall. Allerdings wird im OPS 8-981 ausdrücklich erwähnt, dass die Untersuchung bereits extern durchgeführt werden kann.
    Das fehlt im 8-550.

    Dort steht "Standardisiertes geriatrisches Assesment zu Beginn der Behandlung...". Gehört ein Test der extern vor dem Aufenthalt gemacht worden ist zum Beginn der Behandlung? Wenn ja wie alt darf der Test sein??

    Wie ist die Meinung hier im Forum?

    Danke

    Gruß

    S. Lindenau

  • *hüstl* Es böte sich an - allein schon, um etwaigen Nachfragen "ergebnisoffen" entgegentreten zu können - den Minimental-Test bei Aufnahme durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren, zumal er vergleichsweise wenig Aufwand verursacht. Die meisten KollegInnEn halten sich bei der Bewertung stur an den OPS und vollziehen dessen Voraussetzungen nach. Ist dieses eine Kriterium nicht erfüllt, wird der Kode gestrichen. *hüstl*

    Die Argumentation dazu ist so simpel wie einleuchtend: im konkreten Behandlungsfall ist es a) oft völlig irrelevant, was in vorangegangenen Aufenthalten in anderen Kliniken lief, um eine auf den benannten Behandlungsfall zutreffende Frage zu beantworten und b) in aller Regel für den Prüfer nicht nachvollziehbar. Die korrekte Kodierung des 8-550.xx ist gemäß OPS-Systematik an den nachvollziehbar dokumentierten Voraussetzungen des Kodes gebunden.