Therapieeinheit im Bereich der Sozialarbeit

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,

    derzeit beschäftigt mich die Frage der Grenze, ab wann Sozialarbeiter einen Therapieeinheit (im folgenden TE) verschlüßeln dürfen.

    Grundlegend verstehe ich den OPS (z.B. 9-60) so, das Spezialtherapheuten bei "Gesprächen mit den Behördenvertretern" eine Leistung des OPS erbringen. Nun Geistert aber in meinem Hinterkopf das Problem "Patientennah bzw. -fern." Im eigentliche Sinne handelt es sich ja hier um keine Therapie, egal ob der Patient jetzt vor Ort ist oder auch nicht. Und gibt es noch mehr Tätigkleiten, bei denen andere Häuser eine TE kodieren?

    Vielen Dank im vorraus,

    Mit Vorweihnachtlichen Grüßen

    Control-lord

  • Hallo,

    soweit ich weiß gibt es keine Regelung im OPS zum Thema "patientennah bzw -fern".
    Unter den "angewandten Verfahren" stehen z.B. Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern und Behördenvertretern.
    Hier stimmen wir also in der Einschätzung überein.

    Weitergehende Grübeleien sind nicht angezeigt: es gilt das geschriebene Wort, ob plausibel oder nicht :D

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    schon mal vielen Dank für Ihre Einschätzung. Also sehen Sie und andere es auch unproblematisch, die angewandten Verfahren auch ohne beisein des Patienten als TE zu verschlüsseln?

  • Hallo Control-Lord,

    eindeutig ja! Solange es bei den Gesprächen mit Betreuern, Angehörigen etc. konkret um einen Patienten geht, kann man diese Zeiten als TE kodieren. Der patient selbst muss nicht anwesend sein.
    Allen ein Frohes neues Jahr!
    helmutwg

  • Hallo zusammen,

    ich greife diesen Thread nochmal auf, da sich mir heute eine anderen Frage für den Bereich der Sozialarbeit stellt:

    Dürfen Sozialarbeiter in dem Anerkennungsjahr OPS verschlüsseln?
    Ich bin mir hier nicht sicher, worauf es ankommt. Also hängt es an der Vergütung (muss der Sozialarbeiter im Anerkennungsjahr vergleichbar viel verdienen, wie ein Angestellter Sozialarbeiter) oder ist generell ein Sozialarbeiter im Anerkennungjahr nicht berechtigt (wie Krankenpflegeschüler) OPS zu erfassen?

    Vielen Dank schon mal für eure Überlegungen!


  • Gehe ich richtig der Annahme, dass Ihre Gedanken im Hinterkopf aus dem EnEK-Kalkulationshandbuch stammen?
    Seite 145. im PSY-Kalkulationshandbuch:

    "Der Leistungsbereich umfasst alle Kostenstellen, die therapeutische Kernleistungen
    erbringen. Therapeutischen Kernleistungen sind dadurch gekennzeichnet,
    dass sie...
    im unmittelbaren Patientenkontakt,...

    erbracht werden."

    Und: "Nicht zu den therapeutischen Kernleistungen zählen insbesondere...

    administrative Vorgänge ohne Beisein des Patienten, die das Lebensumfeld des Patienten betreffen (z.B. Behördenkontakte, Regelung finanzieller Verhältnisse, Wohnungsangelegenheiten)
    Teambesprechungen, Supervisionen, Fokusgespräche
    Erstellung von patientenbezogenen Gutachten (z.B. für gerichtlich
    angeordnete Unterbringungen)"

    Die Anforderungen vom InEK an die Kalkulation und der OPS-Verschlüsselung sind erstmal getrennt voneinander zu betrachten.
    D.h. in diesem Fall sind die Leistungen als TE zu verschlüsseln, dürften aber nach genauer Anwendung des Kalkulationshandbuches nicht in einer möglichen InEK-Kalkulation mit Kosten bewertet werden.
    Dies würde jedoch zu Problemen bei der Kalkulation führen, da das InEK die OPS-Kodes mit den verrechneten Kosten vergleicht.

    Auf die Problematik angesprochen, dass in einigen Fällen die Anforderungen vom DIMDI und InEK abweichen, meinte das InEK, dass dies im Kalkulationshandbuch überarbeitet werden müsste.