Guten Abend,
Mir liegt aktuell eine Anfrage zu einem Fallkette vor. Hier besteht die Forderung bei einer bestehenden 2er Fallkette noch einen Dritten Fall anzuhängen.
1.Fall: 04.12. - 07.12.12 I22B HD M00.96
2.Fall: 11.12 - 14.12.12 I22B HD M00.96
3. Fall 31.12 - 05.03.13 I02C T84.5
Die ersten beiden Aufenthalte wurden bereits vor 10 Monaten als FZF bei gleicher Basis-DRG zusammengeführt. Der Dritte Fall wurde seperat abgerechnet und bereits vom MDK geprüft und positiv bewertet. Nun besteht hier die Forderung nach einer FZF. Nach dem gängigen Schema bliebe hierfür nur eine Wiederaufnahme wegen einer Komplikation im Verantwortungsbereich der Klinik innerhalb der OGVD. Der Aufenthalt fällt nun leider in die OGVD.
Patient hatte extern eine Knie-TEP erhalten und war einige Zeit vor den Aufenthalten mit lokalen Wundinfekten am Kniegelenk in Behandlung. In den ersten beiden Aufenthalten wurde hier nur lokal mit VVS und Debridements gearbeitet, im letzten Aufenthalt dann mit Ausbau und Versteifung durch Arthrodese.
Liegt hier eine FZF wegen Komplikation innerhalb der OGVD vor? Ist die geforderte FZF korrekt?
Vielen Dank im Voraus für Meinungen und Anregungen.