• Sehr geehrtes Forum,

    mir liegt ein MDK-Gutachten vor, in dem die Kodierung einer Rektumresektion (von uns als erweiterte Rektumresektion mit dem OPS 5-484.71 kodiert) in Frage gestellt wird.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine ausgeprägte Endometriose, Im OP-Bericht wird neben der Rektumresektion auch die Resektion von Endometrioseherden in Ileum und Jejunum beschrieben. Weiter heißt es:

    "Dann Eröffnen der peritonealen Umschlagsfalte und zunächst Freipräparieren der dorsalen Rectumwand. Bei der ventralen Präparation zeigt sich, dass die Endometriose auch hier in die vaginale Hinterwand penetriert ist, so dass hier ein Stück der vaginalen Hinterwand mitreseziert werden muss."

    Der MDK schreibt nun in seinem Gutachten:

    "Die richtige Kodierung lautet: Ops 5-484.51. [...] Vom Ileum und Jejunum wurden antimesenteriale Wandanteile entfernt (siehe Histologie). Von einer Teilresektion ist hier nicht zu sprechen. Ebensowenig wie von einer Nachbarorganresektion (Vagina). Die Vagina ist nicht als Organ zu bezeichnen."

    Ich würde mich über fachliche (viszeralchirurgische und gynäkologische) Stellungnahmen freuen, auch zum letzten Satz.

    Vielen Dank!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    vielleicht fragen Sie beim Gutachter mal nach, was genau er/sie am Begriff "Geschlechtsorgan" nicht verstanden hat...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Hr. Leonhardt,

    die Kodierung als erweiterte Rektumresektion ist m.E. zutreffend, zumal offensichtlich die Vaginalhinterwand en bloc mitreseziert wurde. Es handelt sich dabei um eine chirurgisch klassische erweiterte Resektion, da die Vagina als Nachbarorgan anzusehen ist.

    Entsprechend Ihrer Kodierung mit 5-484.71 handelt es sich vermutlich um einen Fall aus 2012. Klassifikatorisch sind die adressierten Nachbarorgane im OPS nicht abschließend, sondern mit "z.B." aufgeführt. Die regionären Lymphknoten und das Omentum maius sind - abschließend - ausgenommen. Einer derartigen Ausnahme bedürfte es nicht, wenn sich der Begriff Organe lediglich auf Niere, Leber, Milz etc. bezöge.

    Falls der MDK nicht zu überzeugen ist, bleibt wohl nur die Hilfe des Sozialrichters.

    Viele Grüße

    Medman2