Entlassungsaufwand - Wie werden die Codes erzeugt?

  • Guten Tag,

    wir diskutieren unterschiedlich, wie die Codes für den Entlassungsaufwand erzeugt werden.

    Es heißt, dass "ein Code" erzeugt werden darf. In unserem KIS (Nexus) werden die Minuten bzw. Stunden pro Arzt/Psychologe und Spezialtherapeut/Pflege für den Aufenthalt summiert.

    Als Ergebnis zum Beispiel:

    A/P: 4,5 Stunden
    S/P: 7,1 Stunden

    Eine Meinung: es werden 7,1 Stunden im Bereich S/P codiert. Die A/P-Stunden fallen unter den Tisch
    Andere Meinung: es werden im Bereich S/P 11,6 Stunden codiert, weil dort die Mehrzahl der Stunden ("überwiegend oder ausschließlich") aufgewendet wurden. Es werden alle Stunden in Summe codiert.

    Zweites Beispiel:

    A/P: 5,9 Stunden
    S/P: 6,1 Stunden

    Eine Meinung: Analog zur "Kriseninterventionellen Behandlung" werden 2 Codes abgeleitet (trotz "es darf nur ein Code abgeleitet werden")
    Zweite Meinung: Es werden 6,1 Stunden im Bereich S/P abgeleitet, weil dort die "überwiegende" Anzahl der Stunden erbracht wurden
    Dritte Meinung: Es werden 12 Stunden im Bereich S/P abgeleitet, weil dort die "überwiegende" Anzahl der Stunden erbracht wurden inkl. der Stundensummen der A/P.

    Wie wird das in anderen Häusern gesehen.

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Mit freundlichem Gruß

    Jorge

  • Hallo Jorge,

    hier nun meine Interpretation des Kodes: 9-645.
    Für mein Verständnis lässt dieser Kode nur marginalen Interpretationsspielraum zu, da im Text zur Kodedefinition zu finden ist:

    "... überwiegend oder ausschließlich ..."

    Für mein Verständnis können somit nur die Berufsgruppen kodieren, die überwiegend oder ausschließlich mit der Entlassproblematik befasst waren.
    In unserem Hause werden einzig die Stunden der entsprechenden Berufsgruppen kodiert - die Stunden der weiteren Berufsgruppen werden nicht kodiert und fallen somit weg.

    Wenn alle Berufsgruppenstunden addiert und unter nur einer Berufsgruppe gemeinsam kodiert werden, lassen sich dann im Nachgang noch die Einzelkosten der Berufsgruppen darstellen?

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

  • Hallo,

    dieser wunderbare neue Code enthält gleich mehrere Unklarheiten und Streitpunkte:

    - bedeutet "Ein Kode aus diesem Bereich..." tatsächlich, dass nur genau 1 Code erzeugt werden darf?
    - wie ist "...überwiegend oder ausschließlich..." aufzufassen (s.o.)?
    - was bedeutet "Leistungen durch mindestens 2 Berufsgruppen"? Sind damit die Sammelgruppen A/P und S/P gemeint oder die einzelnen Berufsgruppen?
    - "Fahrzeiten werden nicht angerechnet" - können diese dann (soweit unterwegs eine Interaktion mit dem Pat. stattfindet) als TE erfasst werden?

    Es scheint dringend erforderlich, dass der OPS-Katalog um Umsetzungsvorschriften und Auslegungsbeispiele erweitert wird!

    Meine Interpretation (wahrscheinlich falsch):
    Es ist zu prüfen, ob mind. 2 Berufsgruppen Leistungen erfasst haben (damit sind die Einzelberufsgruppen A / P / S / Pf usw. gemeint)
    Die Stundensummen für die beiden Sammelgruppen werden gebildet
    Für die Sammelgruppe mit der höheren Stundenzahl wird die Gesamtsumme aller Berufsgruppen kodiert
    (was wäre aber, wenn beide Sammelgruppen ganz exakt gleich viele Stunden erfasst haben?)

    Viele Grüße
    NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (17. Januar 2014 um 08:48)

  • Hallo zusammen,

    also wir verstehen den Kode so:
    - es wird pro Fall maximal ein Kode ausgelöst.
    - wenn der Anteil an der diesbezüglichen Dokumentation der Ärzte oder Psychologen überwiegt (was ja kaum vorkommen wird) wird ein Kode aus dem Bereich 9-645.1X ausgelöst, wenn der Anteil der Spezialtherapeuten/Pflege überwiegt ein Kode aus 9-645.0X.
    - Alle dokumentierten Leistungen werden dann zusammengerechnet, nicht nur die der "überwiegenden" Berufsgruppen.
    - Es müssen mindestens zwei Berufsgruppen Leistungen erbracht haben. Hier würde ich auch echte "Einzel-Berufsgruppen" verstehen.
    - Fahrzeiten sind ja ausdrücklich ausgenommen, diese können aber lt. DIMDI als TE für die Hauptkodes angerechnet werden.

    Aus meiner Sicht ist die Interpretation von NuxVomica "wahrscheinlich" richtig.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    noch eine Frage zum Thema Fahrzeiten


    - Fahrzeiten sind ja ausdrücklich ausgenommen, diese können aber lt. DIMDI als TE für die Hauptkodes angerechnet werden


    Gibt es da etwas Schriftliches vom DIMDI oder ist das eine telefonische Aukunft?

    Herzlichen Dank und schöne Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Wir haben intern diskutiert und werden uns der Ansicht von helmutwg anschließen.

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Hallo Herr Katterbach,

    Sie müssten in NEXUS-KIS doch eigentlich zum Jahreswechsel zumindest das Service Pack 6.5 installiert haben. Dazu wurde am 31.12.2013 die PDF-Releasedokumentation "Neues Entgeltsystem Psychiatrie - Änderungen in 2014" veröffentlicht, die Sie im Service-Portal finden.

    In dieser Dokumentation sind u.a. die Änderungen der Textbausteine in der Verlaufsdokumentation umfassend dargestellt. So finden Sie das Thema "Entlassungsaufwand" unter Punkt 4.2.5 auf Seite 32 ff.

    Bei Rückfragen dazu sollten Sie Ihren NEXUS-Projektleiter kontaktieren.

    MfG,

    ck-pku

  • Kannst Du mir hier einen Tipp geben?


    Schwierig. Ich bin nicht der EDV-Fachmann, dafür ist mein Kollege zuständig.
    Die Textbausteine in einer Prozedur anzulegen, ist mir fremd.
    Sämtliche Einzel- und Gruppenmaßnahmen, sowie die Zusatzcodes, also auch der Entlassungsaufwand, sind mit den entsprechenden Ableitungspaketen für A/P/ST/PS als Textbausteine parametriert (xml-Dateien) und an diversen Orten der unterschiedlichen Dokumentationsmodule eingefügt.
    Die Psychosoziale Notlage ist als Statisches Formular angelegt, eigentlich über die Therapiekontrollliste aufrufbar. Wir haben in einigen Modulen den Link auf dieses Formular angelegt.
    Die Pflegebedürftigkeit ist ein Untermodul der PsychPV (Warum, verstehe ich nicht), bei uns ebenfalls über mehrere Links aufrufbar.

    Ob das hilfreich war, weiß ich nicht.

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Hallo E. Rah,

    das war eine telefonische Auskunft vor ca. 2 Jahren.
    Ich meine das ist aber auch schlüssig, da man ja auch den entsprechenden Personalaufwand hat.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo Forum,

    noch mal zur Eingangsfrage - für mich ist es wie folgt richtig:

    Bp.

    A/P: 4,5 Stunden
    S/P: 7,1 Stunden

    - > es werden 7,1 Stunden im Bereich S/P codiert. Die A/P-Stunden fallen unter den Tisch

    Zweites Beispiel:

    A/P: 5,9 Stunden
    S/P: 6,1 Stunden

    -> Analog zur "Kriseninterventionellen Behandlung" werden 2 Codes abgeleitet


    Wie gehen Sie aber bei der Erfassung vor? Man weiß ja vorher nicht, ob man über die Zeitgrenze kommt und könnte sonst diejendigen Zeiten ab 25 Minuten, die inhaltlich als solche passen, wenigstens noch als Therapieeinheiten werten. Da unser EDV-Programm uns dahingehend nicht unterstützt, erfassen wir erst mal manuell und wenn die Grenze überschritten ist, wird als Entlassungsaufwand dokumentiert, sonst ggf. anteilig als Therapieeinheiten.

    Viele Grüße, Garda