Entlassungsaufwand - Wie werden die Codes erzeugt?

  • Hallo Garda,

    ich interpretiere diesen Code ganz genau so wie NuxVomica. - dies bedeutet:

    Dementsprechend würde ich in beiden Fällen die OPS-Codes 9-692.01
    eingeben, da die Gesamtzeit von 11,6 bzw. 15 Stunden hauptsächlich von der
    Berufsgruppe Pflege/Spezialtherapeuten erbracht wurde.

    Die Sache mit den Therapieeinheiten ist auch bei unserem KIS nur manuell zu bewerkstelligen. Nicht nur aus diesem Grund halte ich es für eine völlig überflüssige Verkomplizierung des Systems, wenn es Ausschlussklauseln für die Bildung von TE´s gibt. Eine Leistung sollte entweder TE´s erzeugen oder nicht - fertig!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo Garda,

    ich bleibe bei meiner Interpretation.
    Es gibt einen Unterschied zwischen dem Kode Entlassungsaufwand und der Krisenintervention:
    Bei der Krisenintervention werden die TE klar den jeweilgen Berufsgruppen zugeschrieben ("Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen"). Beim neuen Kode steht aber "Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, überwiegend oder ausschließlich durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht".
    Das "Überwiegend" macht meiner Ansicht nach den Unterschied. "Überwiegend" bedeutet doch, dass nicht alle TE des Kodes von den Berufsgruppen Ärzte und Psychologen erbracht werden müssen, sondern eben nur der überwiegende Teil.
    Daraus folgt aber auch, dass nur ein Kode abgeleitet wird. Entsprechend setzen sich dann auch die Zeiten aus den inhaltlich passenden TE aller Berufsgruppen zusammen.
    Bei uns werden die Behandlungs- und Betreuungszeiten elektronisch erfasst (Siemens medico - Verlauf) ebenso der Verlauf der OPS-Einstufungen. Daraus rechnet der Psych-Scorer von ID dann nach Entlassung die Kodes und übergibt sie an das KIS. Die Fa. ID interpretiert den o.g. Kode übrigens wie oben beschrieben...
    Grüße, helmutwg

  • Liebes Forum,

    ich fürchte Sie haben Recht. Gesamtsumme bilden und bei der Berufsgruppe abbilden, die den höheren Anteil hat, also i.d.R. die Spezialtherapeuten. Da bin ich doch zu schnell davon ausgegangen, dass die Grundprinzipien bleiben (wie bei Krise) und das System einfach gehalten wird.

    Viele Grüße, Garda

  • Hallo Forum,

    vom DIMDI gibt es zum Thema "Berechnung des Entlassungsaufwandes" übrigens derzeit keine klare Stellungnahme. Sie haben einige Anfragen hierzu und klären es derzeit intern, anschließend wird es in den FAQs veröffentlicht. Tendenz geht aber in die Richtung, dass die Summe aller Berufsgruppen gebildet und dann bei der "überwiegend" beteiligten abgebildet wird - so wie Sie es auch für richtig halten. Es gibt einen anlaogen Kode für die KJP und da ist es etwas klarer formuliert.

    Viele Grüße, Garda

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe ein Problem mit der Erfassung der neuen Kodes - speziell mit 9-645. Wir haben AGFA Orbis Nice . Wer hat Erfahrungen - wir haben nicht den psychiatrischen Arbeitsplatz. Ich erfasse im Moment per Papierliste- die Erfassung und Generierung der Komplexcodes erfolgt über Strukturierte Leistungserfassung.
    Liebe Grüsse und schönes Wochenende biggiangel

    Einmal editiert, zuletzt von biggiangel (21. Februar 2014 um 17:34)

  • Hallo biggiangel,
    auch wir nutzen AGFA Orbis NICE.
    Die Erfassung der neuen Zusatzkodes erfolgt im PsychPV-Modul:
    http://i.imgur.com/uGVAzK7.png

    Auch wir nutzen den PSAP nicht. Wie erfassen Sie denn PsychPV und OPS-Behandlungsart?

    Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Abend und danke Herr Gohr. Wir Stufen über das PsychPv Formular ein und legen dort auch die Behandlungsart fest. Die Berechnung der Codes erfolgt dann über den Generator aus der Str. Leistungserfassung. Auch den Zusatzcode 9-642 bietet das Formular an. Ihr Modul gefällt mir -doch wie erfassen Sie die Zeiten für den Entlassungsaufwand? Ich konnte nur die Merkmale für Notlage erkennen. Schönen Abend und Grüsse von der Ruhr biggiangel

  • Hallo biggiangel,
    Sie haben natürlich recht. Die Zeiten für den Entlassungsaufwand werden an anderer Stelle erfasst - das hatte ich im Eifer des Gefechts übersehen.
    Diese Zeiten, wie auch die regulären TE, erfassen wir in einem speziellen Therapieverlaufsformular. Ob dies allerdings Teil von Orbis oder handgestrickt aus der IT ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
    Fragen Sie dazu am besten mal Ihren Orbis-Fachmann vor Ort.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Moin zusammen

    Die psychosoziale Notlage mit den 4 Merkmalen wird, wie von Ihnen beschrieben, von Orbis Nice in der PsychPV Kontrollliste zur verfügung gestellt.
    Im Gegensatz dazu muß die Erfassung des komplexen Entlassungsaufwandes selbst gestrickt werden. Dies kann als Eintrag in der strukturierten Leistungserfassung erfolgen oder auch als Katalogeintrag für die Erfassung über die PSAP Verlaufsformulare oder auch beides gleichzeitig (Pflege und Spezialtherapeuten erfassen bei uns über die strukturierte Leistungserfassung, Ärzte und Psychologen nutzen die Leistungserfassung in den Verlaufsformularen).

    Grüße von der Nordsee

  • Seit dem 06.03.2014 gibt es eine Klarstellung des DIMDI zur Berechnung des komplexen Entlassungsaufwandes:

    leider nicht unter den FAQs, sondern unter "Hinweise Psych-Komplexcodes".

    Der Link lautet: http://www.dimdi.de/static/de/klas…-psychkodes.htm

    Der Text lautet konkret:

    "Kodebereiche 9-645 ff. und 9-692 ff.


    Bei der Kodierung des indizierten komplexen Entlassungsaufwandes, differenziert nach Berufsgruppen (9-645 ff. für Erwachsene, 9-692 ff. für Kinder und Jugendliche), sollte Folgendes beachtet werden:

    Erbringen sowohl Berufsgruppen aus dem Kodebereich 9-645.0/9-692.0 (Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen) als auch solche aus dem Kodebereich 9-645.1/9-692.1 (Ärzte und/oder Psychologen) entlassungsrelevante Leistungen, werden sämtliche Zeiten addiert. Für die Gesamtzeit ist dann der Kode anzuwenden, der denjenigen Berufsgruppen entspricht, die zusammen den größeren Anteil der Leistungen erbracht haben. Ist der Aufwand der Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen einerseits und der Ärzte und/oder Psychologen andererseits gleich groß, wird immer der Kodebereich 9-645.1/9-692.1 für Ärzte und/oder Psychologen angewendet.
    Beispiel 1:

    Es wurden 6 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Ärzten und 11 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Pflegefachpersonen erbracht.
    Es ist der Kode 9-645.02/9-692.02 anzuwenden, da ein Gesamtaufwand von 17 Stunden entstanden ist, der überwiegend durch Pflegefachpersonen erbracht wurde.
    Beispiel 2:

    Es wurden 3 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Psychologen und 4 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Pflegefachpersonen erbracht.
    Es ist der Kode 9-645.00/9-692.00 anzuwenden, da ein Gesamtaufwand von 7 Stunden entstanden ist, der überwiegend durch Pflegefachpersonen erbracht wurde.
    Beispiel 3:

    Es wurden 6 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Psychologen und 6 Stunden entlassungsrelevante Leistungen von Pflegefachpersonen erbracht.
    Es ist der Kode 9-645.11/9-692.11 für Ärzte und/oder Psychologen anzuwenden, da ein Gesamtaufwand von 12 Stunden entstanden ist und beide Berufsgruppen zu gleichen Anteilen beteiligt sind."


    Einen schönen Gruß an alle PEPP-Versteher und -Verstehen-Woller :)

    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde / Krankenhausbetriebswirt (VKD)