DRG L62 bei Chemotherapie mit Gemzar

  • Hallo Forum,

    unsere urologischen Patienten, die Chemotherapie mit Gemzar bekommen, nehmen wir für Tag 8 und Tag 15 gesondert als neuen Aufenthalt auf. Bisher (bis 2013) gab es damit ja auch keine Probleme, die Fälle landeten in der L62B und waren von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen.

    Jetzt habe ich mit Schrecken festgestellt, dass es Änderungen bei der DRG gab. Wie gewohnt habe ich kodiert (Pat. kam zum Tag 8 als neuer stationärer Aufenthalt) und plötzlich meldete mir mein System eine erforderliche Fallkopplung. Total verwirrt habe ich erst da gesehen, dass der Fall auf einmal die L62C bekommen hat. Nach Überprüfung im Fallpauschalenkatalog ist die DRG neu, es scheint einen Splitt bzgl. des Alters bei der L62 zu geben und die L62C ist nicht von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen.

    Kann mir jemand erklären wieso? Also selbst wenn man da die DRG weiter unterteilen wollte und nach Alter splittet, wieso fliegt die DRG plötzlich aus der Ausnahme von Wiederaufnahmeregelung heraus? Ich hatte mal gelernt, dass die Karzinompatienten "generell" von Wiederaufnahme ausgenommen sind. (Allerdings hatte ich da die Strahlenklinik kodiert ...)

    Vielleicht kann mir ja jemand erklären wieso und weshalb, denn es fiel auch schon der Verdacht, dass es ein Druckfehler ist und das "x" in der entsprechenden Spalte einfach vergessen wurde. ?(

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Cyre

  • Guten Morgen Cyre

    Gestern auf der Seite von InEK:

    Korrektur redaktioneller Fehler G-DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2014

    Bedauerlicherweise enthält der G-DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2014 einen redaktionellen Fehler. In der DRG L62C Neubildungen der Harnorgane ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre wurde in Spalte 13 keine Kennzeichnung für die Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung gesetzt. Da die L62C eine Fallpauschale zur Vergütung von Behandlungsfällen mit bösartiger Neubildung ist, muss jedoch eine entsprechende Kennzeichnung gesetzt werden. Weitere Änderungen sind von der Aktualisierung nicht betroffen. Die korrigierte Fassung des Fallpauschalen-Kataloges für 2014 stellen wir Ihnen ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung. Sollte ein bereits mit der DRG-Fallpauschale L62C abgerechneter Fall nach den Abrechnungsbestimmungen zusammengeführt worden sein, empfehlen wir die Neugruppierung und Abrechnung unter Berücksichtigung der Kennzeichnung als Fallpauschale mit Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung.

    Link zum Post von InEK

    Somit, bleibt alles beim alten, sobald der korrigierte Grouper verwendet wird.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Guten Morgen Herr Günther,

    vielen Dank für die schnelle (und zufriedenstellende) Antwort. Manchmal kann man gar nicht so dumm denken, wie die Dinge laufen. Also doch ein Druckfehler. Endlich kann ich wieder beruhigt schlafen.

    Schönen Tag Ihnen und dem gesamten Forum noch,
    Cyre