Bypassrevision, Thrombektomie

  • Liebes Forum,

    der Patient kommt mit einem Femoropoplitealen Prothesenbypassverschluss. Es wird eine Thrombektomie des Bypasses erfolgreich durchgeführt. Ist hier zum OPS der Thrombektomie zusätzlich der OPS Revision eines vaskulären Implantat abzurechnen ? Der Hinweis, das dieser Kode ein Zusatzkode ist, fehlt im OPS-Katalog. Andererseits sollen spezifische Eingriffe gesondert kodiert werden.

    Mit dem Revisionskode komme ich von der F08C in die F08B ( ca. 3000,00 mehr Erlös)

    Was kann ich abrechnen ?

  • Hallo,

    Zitat

    Hinw.: Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren


    Somit sind beide OPS zu kodieren (Revision+Thrombektomie).
    In den DKR findet sich unter P003 Mehrfachkodierung die passende Textstelle:

    Zitat

    In diesen Fällen wurden im OPS Hinweise formuliert, die auf eine gesonderte Kodierung der einzeln durchgeführten Eingriffe verweisen.


    Da der OPS-Teil (5-38-/5-39) für diesen Bereich sehr weitläufig ist, hat man hier keine direkten OPS-Verweise angegeben wie im Bsp. der TEP.

    Sonnigen Gruß vom Nebelhorn,

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Tag!

    Wenn eine partielle Entfernung eines Bypasses ( nur die Anastomosenregion) mit anschließender Neuanlage durchgeführt worden ist, kann neben 5-394.4 (Entfernung eines vasc. Implantats) noch 5-394.2 (Revision eines vasc. Implantats) kodiert werden. Oder trotz nur partieller Bypassentfernung sogar 5-394.3 (Wechsel eines vasc. Implantats)?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Morgen!

    Kann bei Wechsel eines Portsystems neben 5-399.5 (Implantation oder Wechsel Port) zusätzlich 5-394.3 (Wechsel vasculäres Implantat) kodiert werden?
    Bei HD T82.5 (Portthrombose) ergibt sich ohne die DRG F75D, mit die DRG F59C mit einem Mehrerlös von ca. 1500€.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Morgen Gefäßchirurg,

    hier gilt die DKR P001f Prozedurenkomponenten. Mit dem Kode 5-399.5 wird doch exakt die durchgeführte OP abgebildet.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo B.W.,

    im Grunde würde ich auch nur 5-399.5 kodieren. Aber der Hinweis unter 5-394.3 sagt ja dass spezifisch kodierbare Eingriffe gesondert zu kodieren sind. Bislang wurde diese Diskussion nur bei Bypass-Re-OPs geführt, aber noch nicht bei Ports. Daher bin ich mir da unsicher.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefäßchirurg,

    aber man muss doch so spezifisch wie möglich kodieren. Und da kommt man auf den Kode 5-399.5.
    Das ist der spezifischste Kode für den Eingriff. Und hier steht kein Hinweis, dass der Kode 5-394.3 zusätzlich zu kodieren sei. Sie zäumen das Pferd hier von hinten auf.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo Gefäßchirurg,
    für mich wäre die Frage, ob ein Port als ein vaskuläres Implantat zu bezeichnen ist. M.E. eher nicht, das ist ein künstlicher Zugang zum Gefäß, aber kein "Gefäß-Ersatz".
    Gruß

  • Guten Tag!

    5-394 hat als Überschrift: Revision einer Blutgefäßoperation.

    Gilt die perkutane Stentimplantation z.B. in die A. femoralis superficialis als Gefäßoperation?

    Kann ich dann die Dilatation einer in-Stent-Stenose nach Thrombektomie zusätzlich mit 5-394.2 kodieren?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefäßchirurg,

    betreffs der perkutanen Stentimplantation dürfte es sich ja um einen 8 er-Kode handeln. Hier sagt die Überschrift von Kapitel 8 eindeutig "Nichtoperative therapeutische Maßnahmen". Somit sind die 8er-Kodes nicht als OP zu "werten", damit auch nicht 5-394 in diesem Zusammenhang kodierbar. Was die Dilatation betrifft. Wenn die Thromektomie und Dilatation perkutan durchgeführt wurde ist also m.E. 5-394.2 nicht zu verwenden.

    MfG findus

    MfG findus