Bypassrevision, Thrombektomie

  • Hallo Gefäßchirurg,

    SKR P013k regelt die Kodierung von Reoperationen. Somit wäre 5-394.2 quasi ein "Zusatzkode" für eine Reoperation ("In einigen Kapiteln des OPS gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden"). Wenn die erste Intervention perkutan transluminal gewesen sein sollte, wie ich vermute, also kodiertechnisch mit Kodes aus dem 8er-Kapitel zu kodieren war, dann war die erste Intervention keine OP, somit wäre der zweite Eingriff im eigentlichen Sinne keine Reoperation (Kapitelüberschrift 5-394 Revision einer Blutgefäßoperation!!!), damit auch kein Reoperationskode wie 5-394.2 zu verwenden. Sollte der erste Eingriff offen chirurgisch erfolgt sein, dann wäre die 5-394.2 m.E. kodierbar.

    MfG findus

    Einmal editiert, zuletzt von Findus (6. September 2018 um 14:04)

  • Guten Tag,

    die Einordnung der 8er OPS Schlüssel sich unter "nichtoperative therapeutische Maßnahmen" zu finden.

    Von 2016 auf 2017 wurden die 5er Schlüssel - die für offen chir. Verfahren da waren gestrichen und in 8er Schlüssel überführt.

    z.B.

    5-38d.ff offen chirurgische Implantation von nicht großlumigen gecoverten Stents in 8-842.ff (perkutane) transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden gecoverten Stents (Stent-Graft).

    oder auch die Angioplastie

    5-38f.ff in 8-836.ff

    Ich habe also gar nicht mehr die Möglichkeit diese Eingriffe offen chir. zu kodieren (sprich einen 5er Schlüssel für operative Eingriffe zu nehmen).

    Somit fallen alle 8er Prozeduren als Re-OP 5-394.ff für sie raus? Der Aufwand der Revisions OP bleibt doch der gleiche.

    Wenn ein Stentverschluss / Stenose einer Anastomose vorliegt und dieser mit einer Angioplastie , Thrombektomie oder neuer Stent (8er OPS) behandelt wird, geben sie keine Revision eines vaskulären Implantats oder Anastomose ein?

    Als Beispiel:

    1 OP um 6 Uhr Angioplastie - PTA abdomial und pelvin 8-836.0q

    2 OP 11:30 nach diffuser Blutung einbringen eines Stents abdominal/pelvin 8-840.0q und 8-842.0q einbringen eines nicht medikamentenfreisetzenden gecoverten Stents

    + 5-394.0 Revision einer Blutgefäß OP - Operative Behandlung einer Gefäß OP

    Sie würden also die 5-394.0 nicht kodieren?

    Weil die 8er Prozeduren unter "nicht operative Eingriffe" eingeordnet sind?

    Obwohl 2016 diese Prozeduren noch 5er Schlüssel waren und mir keine Möglichkeit bleibt sie aktuell anders zu kodieren (operative Eingriffe).

  • Hallo ybs,

    im Übrigen stand 2016 auch unter 5-38d. der Hinweis. "Ein Kode aus diesem Bereich darf nicht verwendet werden, wenn die alleinige Inzision eines Gefäßes als Zugang (ohne weitere Maßnahmen wie z.B. eine Embolektomie oder eine Thrombektomie) als primäres Verfahren durchgeführt wurde. In diesen Fällen ist ein Kode aus dem Bereich 8-84 zu verwenden". Eine alleinige Stentimplantation ohne eine andere OP an/im Gefäß war auch da schon nicht als offen chirurgische Implantation zu kodieren (also auch kein 5er Schlüssel zu verwenden), wurde also nicht im eigentlichen Sinne als OP gewertet. Wenn sie 6:00 Uhr eine Perkutan Transluminale Angioplastie, dann erfolgte hier von der Systematik her keine OP. Die zweite Intervention 11:30 Uhr war ebenfalls keine (und wäre nach ihren Angaben auch 2016 keine OP gewesen). Deshalb auch kein 5-394..-Kode.

    MfG findus

  • Guten Tag zusammen!

    Ich hoffe, dass meine Frage zum OPS 5-394.0 (Revision einer Blutgefäßoperation: Operative Behandlung einer Blutung nach Gefäßoperation) hier passt.

    Ist damit gemeint, dass die Blutung zwingend im Bereich der Gefäßnaht aufgetreten sein muss ?

    Konkreter Fall: Z. n. femoro-poplitealen I in Situ Bypass-Rekonstruktion mit Hamatombildung in distaler Wunde. OP-Bericht: Der Eingriff erfolgt in Rückenlage. Nach Hautdesinfektion und sterilem Abdecken perforiert das Hämatom spontan auf dem Operationstisch. Entfernung des Nahtmaterials, Hämatomentlastung und Inspizieren der Wunde. Hierbei wird festgestellt, dass die Bypassanastomose dicht ist. Es zeigt sich eine diffuse Blutung aus der Muskulatur sowie eine einzelne spritzende Blutung im Bereich der Faszie. Es erfolgt nun eine intensive Blutstillung. Danach ist Bluttrockenheit gegeben. Der Bypass pulsiert kräftig und gut. Platzieren einer Redondrainage. Platzieren eines hämostyptischen Schwammes. Danach schichtweiser Wundverschluss. Dabei wird darauf geachtet, dass die Faszien den Bypass nicht einengen. Abschließende Donati Rückstichhautnaht.

    Reicht dieser Sachverhalt für 5-394.0 aus?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen!

  • Hallo C-3PO,

    da laut DKR P013k auch die Behandlung von Komplikationen erwähnt ist und um eine solche handelt es sich in ihrem Fall, bin ich der Meinung, dass es hier nicht zwingend aus der Anastomose bluten muss, sondern dass eigentlich alle "reinen" Blutstillungen nach einer Blutgefäß-OP mit dem 5-394.0-er Kode zu verschlüsseln sind. Der Kode ist hier sicher auch so allgemein gehalten, während andere Revisionskodes z.T. eine zusätzliche, spezifische Kodierung des Eingriffes verlangen.

    MfG findus

  • Hallo,

    das sehe ich anders. Man kann aus meiner Sicht die Revision der Anastomose kodieren, aber nicht die operative Behandlung der Blutung.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo kodierer2905,

    an der Anastomose wurde aber garnichts gemacht, zudem verlangt der Kode 5-394.1 das spezifisch kodierbare Eingriffe gesondert zu kodieren sind. Wenn die Blutung im Zusammenhang mit der Gefäß-OP zu sehen ist, dann ist m.M. der Kode 5-394.0 der alles inkludiert, was hier OP-technisch gemacht wurde.

    MfG findus

    Einmal editiert, zuletzt von Findus (19. März 2021 um 08:53)

  • Hallo Findus und kodierer2905,

    und vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

    Mein erster Gedanke war "eigentlich ist es zu wenig für 5-394.0, wenn nur die Blutung aus Weichteilgewebe gestillt wurde". Aber es stimmt - der Code heißt doch einfach "Operative Behandlung einer Blutung nach Gefäßoperation". Wir sind so oft darauf hingewiesen worden, dass die Abrechnungsvorschriften streng nach Wortlaut auszulegen sind. Warum sollte es in diesem Fall anders sein?

    Alle Gegenargumente sind natürlich weiterhin herzlich willkommen!

    Viele Grüße.

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe noch einen gefäßchirurgischen Fall. :/

    Ein femoro-poplitealer Bypass lag schon etwas länger vor. Bei einem stumpfen Trauma wurde nun die distale Anastomose aus dem 3 Segment der A.poplitea komplett ausgerissen. Letztendlich wurde aktuell ein Kunststoff-Interponat von der alten Prothese an den Truncus tibiofibularis angelegt.

    Kodiert wurde das mit 5-393.61 (Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen: A. poplitea: Popliteocrural). In der Abrechnungsprüfung wurde der Code in 5-393.x (Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen: Sonstige) geändert mit dem Argument, für einen Bypass zwischen einem alten Bypass und dem Truncus tibiocruralis gäbe es keinen spezifischeren OPS. Der OPS 5-393.x ist jedoch m.E. äußerst unspezifisch. Da im Endergebnis ein femorocruraler Bypass entstand, wäre hier 5-393.55 (Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen: A. femoralis: Femorocrural) möglich? Alternativ 5-393.7 (Anlegen eines anderen Shuntes und Bypasses an Blutgefäßen: Arterien Unterschenkel)?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzungen!