Bypassrevision, Thrombektomie

  • Sehr geehrtes Forum,

    folgender Fall: Fem.-pop. Bypass -> Bypass verschlossen -> bei der Re-OP wurde eine Bypassthrombektomie durchgeführt mit lokaler TEA der Anastomose, jedoch ohne Patch-Plastik.
    Frage: Darf der OPS-Code 5-394.2 (Revision eines vaskulären Implantats) zusätzlich zum OPS 5-380.73 (Thrombektomie von Blutgefässen) kodiert werden?
    Bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Code 5-394.2 zusätzlich abrechenbar ist ?

    Im voraus vielen Dank

    Gruss Santorin

  • Ich kodiere die Revision und die TEA
    Begründung durch mich auch ggü. dem MDK P013k Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation,
    somit ist der 5-394 für mich eher als Zusatzschlüssel gesehen worden bisher und seit diesem Jahr gibt auch noch den Hinweis unter 5-394 "Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren".

    Verschneite Grüße
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,
    eine Revision ist aber was möglicherweise anderes als blosse Wiedereröffnung des OP-Gebietes. Die SEG 4-Stellungnahme (KDE 373) nebst Kommentierung ist Ihnen bekannt?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ja, ist mir bekannt.
    Ich nehme auch nicht in Anspruch das meine Aussage korrekt ist, ich kann nur meine Interpretation und mein aktuelles Handeln wiedergeben.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo Santorin,

    wenn es sich um einen Fall aus 2014 handelt definitiv ja, wie auch schon F15.2 geschrieben hat, da so im OPS geklärt und 5-394.2 "nur" noch den Status eines Zusatzkodes hat. Für Fälle aus 2013 und davor, habe ich die Thrombektomie kodiert, da sie den genauen Schlüssel enthält, gefolgt von 5-983 (Reoperation).

    MfG findus

    MfG findus

  • Guten Tag!

    Findus hat formuliert:

    Hallo Santorin,

    wenn es sich um einen Fall aus 2014 handelt definitiv ja, wie auch schon F15.2 geschrieben hat, da so im OPS geklärt und 5-394.2 "nur" noch den Status eines Zusatzkodes hat. Für Fälle aus 2013 und davor, habe ich die Thrombektomie kodiert, da sie den genauen Schlüssel enthält, gefolgt von 5-983 (Reoperation).

    MfG findus


    An welcher Änderung des OPS ist die unterschiedliche Kodierung vor 2014/ab 2014 bzw. der Charakter als Zusatzkode festzumachen?

    Vielen Dank!

    Direktor

  • Hallo Direktor,

    OPS 2013:
    "5-394.0 Operative Behandlung einer Blutung nach Gefäßoperation
    5-394.1 Revision einer Anastomose
    5-394.2 Revision eines vaskulären Implantates
    5-394.3 Wechsel eines vaskulären Implantates
    5-394.4 Entfernung eines vaskulären Implantates
    5-394.5 Revision eines arteriovenösen Shuntes
    5-394.6 Verschluss eines arteriovenösen Shuntes"


    OPS 2014:
    "5-394.0 Operative Behandlung einer Blutung nach Gefäßoperation
    5-394.1 Revision einer Anastomose Hinw.: Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren
    5-394.2 Revision eines vaskulären Implantates Hinw.: Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren
    5-394.3 Wechsel eines vaskulären Implantates Hinw.: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren
    5-394.4 Entfernung eines vaskulären Implantates
    5-394.5 Revision eines arteriovenösen Shuntes Hinw.: Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren
    5-394.6 Verschluss eines arteriovenösen Shuntes"

    MfG findus

    MfG findus

  • Vielen Dank!

    Es kommt offensichtlich auf den Hinweis auf die besondere Kodierbarkeit an. Das habe ich verstanden.

    Eine "juristische" Frage noch:

    Bei 5-394.3 existiert der Hinweise: "Dieser Kode ist ein Zusatzkode." Dies steht bei den anderen Kodes nicht. Hat das eine Bedeutung bzw. warum steht es nur bei gerade diesem Kode? Sie selbst haben in Ihrem früheren Beitrag geschrieben, auch 5-394.2 sei nur ein Zusatzkode. Auch wenn es dabei gar nicht ausdrücklich steht?

    Danke nochmals!

    Direktor

  • Hallo Direktor,

    ich hatte damals geschrieben:

    5-394.2 "nur" noch den Status eines Zusatzkodes hat


    Davor gab es wohl häufig Streitigkeiten mit dem MDK, ob der spezifisch kodierbare Eingriff mit dem Zusatzkode 5-983 oder ob mit alleinigen Angabe des Kodes 5-394.2 die gesamte OP abgebildet wird. Insofern handelt es sich in 2014 um eine Klarstellung im OPS, wie zu verfahren ist. Es ist eine Doppelkodierung von spezifischen OPS-Kode und zusätzlich 5-394.2 vorgeschrieben. Da sie den spezifischen Kode ohnehin verwenden müssen, ist der 5-394.2 quasi ein "Zusatzkode", deshalb hatte ich damals das nur in Anführungsstriche geschrieben.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo,
    das mit dem Zusatzkode hat folgende Bewandnis:
    man/frau könnte auf die Idee kommen, den Wechsel eines Implantates nur mit dem Kode 5-394.3 zu kodieren. Das soll verhindert werden, indem angegeben wird, dass der Kode als Zusatzkode NUR zusätzlich zu den spezifisch zu kodierenden OPs anzugeben ist.
    Bei den anderen Kodes kann es sein, dass es z.B. beim 5-394.2 nur den einen Kode für die Revision gibt, da nur eine Revision und keine weiteren Maßnahmen (" Spezifisch kodierbare Eingriffe") gemacht wurden.
    Zusammenfassung:
    5-394.2 KANN
    5-394.3 DARF NICHT
    alleine stehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch