Guten Tag,
vielleicht könnte man mal eine Liste mit den interessantesten Auffälligkeiten nach der BSG-Rechtsprechung aufstellen.
Mein Highlicht von heute: die übermittelten Daten lassen eine Notwendigkeit der uGVD-Überschreitung nicht erkennen.
Übermittelt wurden u.a.: HD Gonarthrose (M17.1), Parkinson (G20.9), Herzinsuffizienz (I50.9), Hautabszess (L02.4), Niereninsuffizienz (N18.3)
und eine Knie-TEP (5-822.11) sowie Schmerzkatheter (8-915).
Die VWD lag bei 14 Tagen; die uGVD liegt bei 4. Das Alter der Pat: 78 Jahre
Direktverlegung in Reha am 16.12.; Kostenübernahme der Kasse: ab dem 16.12.
Ich bin gespannt, wie der MDK das beurteilt