Aufnahme ins gleiche KH = Verlegung?

  • Guten Tag,

    muss mich nun auch mal mit einer Frage melden. Folgende Situation liegt vor:

    Aufnahme 23.01.2014 11:43 Uhr Einweisung

    Entlassung 24.01.2014 16:20 Uhr gegen ärztl. Rat

    Aufnahme 24.01.2014 20:00 Uhr EW Notarzt

    Verlegung 26.01.2014 16:56 Uhr Psychiatrie

    Der Grouper verlangt hier einen Wiederkehrer aufgrund der selben Basis-DRG, soweit ja auch noch ok. Allerdings berechnet er den Wiederkehrerfall mit einer Aufenthaltsdauer von zwei Tagen. Laut unserer Meinung berechnet er den 24.01. nicht da er von einer Verlegung ausgeht, aber auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso zählt die Aufnahme ins selbe Krankenhaus als Verlegung?

    Im Fallpauschalenkatalog ist immer die Rede von einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus.

    Vielen Dank!

    Gruß

    Holger

  • Guten Morgen,

    siehe hierzu § 3 Abs. 4 Satz 1 FPV.

    Ist in einem Krankenhaus neben dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen einerseits

    noch ein Entgeltbereich nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

    oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG andererseits

    vorhanden, sind diese unterschiedlichen Entgeltbereiche im Falle von internen


    Verlegungen wie selbstständige Krankenhäuser zu behandeln.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Es handelt sich in diesem Fall aber um zwei "DRG Aufenthalte". Es kam zu keinem DRG <-> BPflV Wechsel. Interne DRG <-> BPflV Wechsel haben wir ziemlich häufig und dort werden die Abschläge auch (augenscheinlich) korrekt gebildet.