Neurologische Komplexbehandlung

  • Zitat

    Ich mag gerade einen Tunnelblick haben, aber wo wird ausgesagt, dass das TEE auch nach Verlegung von der Stroke erfolgen kann?


    Hallo,
    m.E. stellt sich die Frage so nicht. Es wird nirgendwo festgelegt, dass die TEE bereits auf Stroke Unit erfolgen muss. Ergo kann sie auch nach der Beendigung der Überwachung auf Stroke Unit im Rahmen des gleichen Aufenthalts erfolgen.

    Gruß
    GenS

  • Guten Morgen,

    auch wir kennen diese Diskussion, einen Fall verhandeln wir gerade vor dem SG. Das Gutachten ist zu unseren GUnsten ausgefallen, der Urteilsspruch steht aus.

    IN dem o.g. DIMDI-Link heißt es




    • Zitat

      Einzelne diagnostische Maßnahmen können sowohl vor Beginn als auch noch nach Beendigung der 24-Stunden-Monitoringphase in derselben Klinik durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Durchführung geht dann aber nicht in die Berechnung der Dauer der Komplexbehandlung ein. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen

      .

    Es dürfte unmöglich sein, in allen Fällen die gesamte Differentialdiagnostik noch auf der Stroke Unit abzuwickeln. In der von uns geführten Auseinandersetzung wurde dann damit argumentiert, dass insbesondere die Neurosonologischen Verfahren aus fachlichen Gründen schon auf der SU durchzuführen sein. Darüber kann man streiten, eine Verpflichtung dazu, alles noch auf der SU zu machen, sehe ich nicht. Außerdem dürften den Krankenhäusern damit die NKB bei SU-Behandlungen am Wochenende und an Feiertage fast grundsätzlich um die Ohren fliegen. Es mag ja noch gelingen, die Logopädie und Physiotherapie sicherzustellen, aber sicher nicht alle Diff.DD Maßnahmen.

    Außerdem haben wir damit ja sofort die Diskussion um die VWD auf der SU am Bein. Bei uns wird annähernd jeder Patient mit >72 Stunden in Frage gestellt. Auch die >24er, die am Folgetag verlegt werden, werden angegriffen. Da heißt es dann, die Notwendigkeit sei nicht mehr gegeben gewesen.

    Gruß

    merguet

  • ...und noch ein Nachsatz an F15.2:

    Der wesentliche Aufwand der SU besteht in der personalintensiven Dauerüberwachung und therapeutischen Begleitung. Das Kostenargument ist insofern schwer nachzuvollziehen, als die Methoden sicher durchgeführt werden müssen, der Aufwand dafür aber völlig unabhängig vom Erbringungsort innerhalb des KH ist.


    Insofern war es auch in den Anfangsjahren so schwer zu verstehen, warum etwa vergessene Eintragungen der Sättigung o.ä. regelmäßig zur Aberkennung der Codes führten, obwohl im Prinzip klar war, dass der Patient am Monitor war.

    Ich schildere ein Beispiel: EKG-Kurve fehlt. Herzfrequenz aber notiert. MDK dixit: War der Puls aus der Sättigung. Atemfrequenz war auch notiert. Hinweis auf die Impedanzbestimmung mittels EKG-Kabel brachte die Kasse (nicht den MDK) zum Einlenken. Langer Rede kurzer Sinn: Der Aufwand war doch sicher erbracht.

    Insofern ist auch der Erlössprung bei der IKB sicher gerechtfertigt. Den gesamten Leistungsinhalt auf der SU haben zu wollen, ist eine neuer Angriff auf das Ganze. Das hat auch nichts mit der QUaltät der Leistung mehr zu tun, es ist schlicht unverständlich.

    Klären kann es vermutlich nur das DIMDI.

    Gruß

    merguet

  • Liebe Mit-Foristen,

    die neurosonologische Untersuchung hat doch einen medizinischen Sinn. In den Guidelines der AHA/ASA wird dazu ausgeführt:

    Timely brain imaging and interpretation remains critical to the rapid evaluation and diagnosis of patients with potential ischemic strokes. Newer strategies are playing an increasingly important role in the initial evaluation of patients with acute stroke. Brain imaging findings, including the size, location, and vascular distribution of the infarction, the presence of bleeding, severity of ischemic stroke, and/or presence of large-vessel occlusion, affect immediate and long-term treatment decisions.

    Es geht also um rapide Evaluation, um therapeutische Entscheidungen zu treffen. Ein wichtiger Teil dieser Evaluation ist für die "Macher" des OPS die Neurosono.
    In der Diskussion hier wurden jetzt 2 Aspekte vermengt, nämlich die Erbringung dieser Diagnostik innerhalb der 4 Wände der Stroke Unit und die Erbringung der Diagnostik, nachdem der Patient die Stroke Unit endgültig verlassen hat.
    Die Erbringung der Leistung an anderer Stelle im Haus ist unkritisch, schließlich ist die Stroke Unit eher ein Konzept als ein Raum - die Erbringung einer die Therapie vorbereitenden Leistung nach dem endgültigen Verlassen der Stroke Unit hat aber nichts mehr mit der Therapievorbereitung zu tun. Und kann deshalb auch nicht, sozusagen nachträglich, in die schon beendete Behandlungssequenz eingefügt werden.
    Hat also keine Neurosono zur rapiden Evaluation während der Behandlung auf der Stroke Unit stattgefunden, dann kann der Code auch nicht abgerechnet werden.

    G.

    W.

  • Guten Tag,
    auch dies ist so sicher nicht richtig.
    Dimdi:


    • Muss die Durchführung der neurosonologischen Untersuchungsverfahren für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 immer erfolgen?
      Die Durchführung der neurosonologischen Untersuchungsverfahren inklusive der transkraniellen Dopplersonographie ist bei nachgewiesener primärer Blutung entbehrlich.


    Haben Sie außerdem z.B. das erste CT zu einer CTA genutzt, können Sie Ihre therapeutische Entscheidung auf deren Basis treffen. Dann ist die Neurosonologie eher eine Zusatzdiagnostik.

    Wir haben es mal wieder damit zu tun, dass nach Jahren unproblematischer Auslegung eine neue Regel in den Ring geworfen wird, die m.E. das Ganze in Frage stellt. Das kann so nicht funktionieren.


    Außerdem ist die Behanldungssequenz ja gerade nicht beendet. Wir hatten es jahrelang mit Aberkennungen des SMD zu tun, weil wir die KG und die Logopädie nachträglich nicht lückenlos erbracht wurde. Wir haben unser Prozedere angepasst. Auch die Differentialdiagnostik ist nicht beendet, sie kann bei 30 Stunden Aufnethalt auch gar nicht auf der SU erbracht werden. Die SU ist für die personalintensive Überwachung in der Akutphase da. Es kann nicht darum gehen, die Patienten bis zum Abschluss aller Leistungen dort zu behalten.

    Ich sage es nochmal: Die Aufenthaltsdauer auf der SU wird regelmäßig angegriffen.

    Gruß

    merguet

  • Wie ist der Begriff des "Kooperationspartners" (für neurochirurgische Operationen oder Interventionen) in den Strukturmerkmalen zu verstehen ?


    Muß hier zwingend ein schriftlicher Vertrag mit einer bestimmten Institution vorliegen, oder ist - insbesondere wenn auch andere Klinken innerhalb des 30 Min. Radius liegen - die flexible Kooperation mit der Klinik möglich, die jeweils die schnellste und somit erfahrungsgemäß für den Patienten beste Versorgung anbieten kann ?

    Keine Klinik kann je nach Auslastung immer die Übernahme eines Patienten wirklich garantieren. ?(

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen

    k-ontroller

    Mit freundlichen Grüßen

    k-ontroller