Liebes Forum,
ich wende mich mit einer Frage an Sie, die mich heute wie der Blitz getroffen hat:
der MDK Baden-Württemberg lehnt bei vollständig erbrachten Leistungen zur neurologischen Komplexbehandlung, diese mit dem Hinweis ab, dass die notwendige Diagnostik während der Behandlung auf der Stroke Unit zu erfolgen hat, und nicht danach (s. Anhang).
Das würde im Extremfall bedeuten, dass am Wochenende ein Kardiologe für die Echokardiographie, ein dopplererfahrener Kollege vorgehalten werden müsste.
Wie soll man sich hier verhalten? Widerspruch, ggf Klage? Der Kollege des MDK sagte mit im persönlichen Gespräch, dass der Wortlaut des OPS bindend sei, und deswegen die im OPS stehenden Leitungen auf der Stroke Unit, bzw. während der Komplexbehandlung erbracht werden müssen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit verzweifelten, aber freundlichen Grüßen
H. Mende