Neurologische Komplexbehandlung

  • Liebes Forum,

    ich wende mich mit einer Frage an Sie, die mich heute wie der Blitz getroffen hat:

    der MDK Baden-Württemberg lehnt bei vollständig erbrachten Leistungen zur neurologischen Komplexbehandlung, diese mit dem Hinweis ab, dass die notwendige Diagnostik während der Behandlung auf der Stroke Unit zu erfolgen hat, und nicht danach (s. Anhang).
    Das würde im Extremfall bedeuten, dass am Wochenende ein Kardiologe für die Echokardiographie, ein dopplererfahrener Kollege vorgehalten werden müsste.

    Wie soll man sich hier verhalten? Widerspruch, ggf Klage? Der Kollege des MDK sagte mit im persönlichen Gespräch, dass der Wortlaut des OPS bindend sei, und deswegen die im OPS stehenden Leitungen auf der Stroke Unit, bzw. während der Komplexbehandlung erbracht werden müssen.

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Mit verzweifelten, aber freundlichen Grüßen

    H. Mende

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Hendrik Mende


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    Success is a journey, not a destination. (A. Ashe)

  • Guten Tag Herr Mende,

    aus eigner leidvoller Erfahrung kann ich Ihnen keine Hoffnung machen. Die geforderten Inhalte des OPS sind zwingend zu erbingen. Das heißt für Sie, wenn sie keine Stroke unit haben (oder Intensivstation) können Sie die Schlaganfallkomplexbehandlung nicht abrechnen, weil Sie die Strukturvorraussetzungen nicht erfüllen.

    Selbst wenn Sie die Strukturvoraussetzungen erfüllen, müssen alle Vorgaben des OPS erfüllt werden. Ich habe schon erlebt, dass die Schlaganfallkomplexbehandlung vom MDK gestrichen wurde, weil die Vitalwerte zu spät gemessen wurden. Zu spät im Sinne von einmal nicht nach 6 Stunden, sondern nach 6 Stunden und 20 Minuten.

    Grüße

    KayHo

  • Wie in den Hinweisen hat die Echokardiographie noch auf der StrokeUnit zu erfolgen und nicht erst nach dem Verlassen dieser.
    Somit ist das Gutachten mMn korrekt.

    Grüße aus dem Salinental

  • "Mindesmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit [...] mit:
    [...]
    - ätiologischer Diagnostik und Differentialdiagnostik (z.B. transösophageale Echokardiographie)"

    Warum sonst sollte es explizit darunter mit aufgelistet sein, wenn es nicht explizit auf die Durchführung auf der StrokeUnit abzielt?
    Und wenn vom MDK-Gutachter festgehalten wird, dass die TEE erst nach Verlegung von der Stroke ablief, dann sind die Voraussetzungen in meinen Augen nicht erfüllt.

    Aber ich gerne auch für gegenteilige Meinung offen bzw. lasse mich eines besseren belehren,
    Ich legen den Hinweistext mMn strikt nach Wortlaut aus und versuche anhand der gegebenen Informationen es zu bewerten.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Haben Sie den Text bis zu Ende gelesen? Dort heißt es weiter "im eigenen Klinikum". Warum sollte das dort stehen, wenn die Maßnahmen zwingend auf der Stroke Unit zu erbringen wären?

    Die Forderung, daß die Untersuchungen zwingend auf der Stroke Unit zu erfolgen haben, halte ich für aus der Luft gegriffen. Streng nach Wortlaut eben...

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • In wie fern sollte die Aussage "im eigenen Klinikum" meine Aussage aufheben?

    Einzig und allein wird hier ausgesagt, dass diese Untersuchungen im eigenen Haus durchzuführen sind (Ausnahmen im Nachsatz ausgenommen) i.R. der Behandlung auf einer StrokeUnit und nicht andernorts zu erbringen sind.
    Wenn ich mir größere Städte anschaue, besteht dort tw. eine hohe KH-Dichte. Wäre der Nachsatz über die Erbringung im eigenen Haus nicht vorhanden, kämen vllt manche auf die Idee, den Pat. für die TEE konsillarisch in eins der umliegenden Häuser zu überführen für die TEE um das Merkmal zu erfüllen und streicht dann den Mehrerlös ein und handelt mit dem anderen Haus einen passenden Deal aus über die Kosten.
    Wenn ich mir bsp.haft den Fallgewichtsanstieg in der B69 betrachte dazu und davon ausgehe, dass die Konsilkosten nicht so hoch sind wie der Erlösunterschied, z.B. B69D auf C ca. 1000€.
    (Ist zwar eher eine Milchmädchenrechnung, da auch die Gesamtkosten steigen sollten.)

    Alle im OPS genannten Punkte beziehen sich auf den Vorsatz "Behandlung auf einer spezialisierten Einheit", wenn dieses Merkmal nicht erfüllt ist, werden alle anderen Unterpunkte in meinen Augen hinfällig.

    Morgendlichen Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Morgen zusammen,
    Hallo Hr. Mende,
    auch wir haben bereits ein ablehnendes Gutachten durch den MDK in Bezug auf nicht erfolgten Duplex auf der stroke unit erhalten. Laut Wortlaut des OPS ist das meiner Meinung auch korrekt. Meine Vorredner hängen sich jetzt aber grad an der ätiologischen Diagnostik bzw. Differentialdiagnostik auf, deren Wortlaut laut OPS aber mit Z:B: eingeleitet wird. Das heißt eine TEE muss nicht, sondern kann erfolgen. Sie können statt dessen auch ein EEG oder EKG oder andere Verfahren durchführen, auch nach dem stroke- Aufenthalt. Und z.b. ein EKG braucht keinen Facharzt...
    MfG,
    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • F15.2: bezüglich des TEE und anderer differentialdiagnostischer Verfahren steht klar da "im eigenen Klinikum", und nicht "innerhalb der Einheit. Für Ihre Ansicht, dass alle genannten Verfahren innerhalb der Stroke durchgeführt werden müssten, sehe ich im OPS keine Grundlage. Oder haben Sie schon mal eine stroke unit gesehen, innerhalb derer sich ein ein Angiographieplatz, ein CT und ein MRT befinden?

  • Das Dimdi sieht es aber genau so wie Hr. Blaschke meint.

    Ich mag gerade einen Tunnelblick haben, aber wo wird ausgesagt, dass das TEE auch nach Verlegung von der Stroke erfolgen kann?
    Das einzige was ich diesbezüglich lese ist "Einzelne diagnostische Maßnahmen können sowohl vor Beginn als auch noch nach Beendigung der 24-Stunden-Monitoringphase in derselben Klinik durchgeführt werden."
    Den Aufenthalt auf der Stroke zieht das jedoch nicht in Frage, mMn.

    Guten Morgen zusammen,
    Meine Vorredner hängen sich jetzt aber grad an der ätiologischen Diagnostik bzw. Differentialdiagnostik auf, deren Wortlaut laut OPS aber mit z.B. eingeleitet wird. Das heißt eine TEE muss nicht, sondern kann erfolgen. Sie können statt dessen auch ein EEG oder EKG oder andere Verfahren durchführen. Und z.b. ein EKG braucht keinen Facharzt...

    Das ist richtig, da halt im Gutachten explizit darauf eingegangen wird.
    Über weitere Untersuchungen kann ich schlecht etwas aussagen, abgesehen von dem Routine-EEG, welches halb noch zu sehen ist im Gutachten.

    Vllt bin ich da insgesamt einfach etwas zu wortklauberisch. :S
    Ich werde mich aus der Diskussion zurückziehen.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental