Hallo zusammen,
zur differenzierten Kodierung „psychischer und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ wurden vom DIMDI die drei neue Kodes U69.30!, U69.31! und U69.32! in den ICD aufgenommen. Laut Abschlussbericht des InEK sollen damit z.B. Patienten mit oralem Schmerzmittelabusus eindeutig von Heroinkonsumenten unterschieden werden können.
Leider gibt es bisher noch keine Kodierrichtlinie dazu. Nun frage ich mich, ob bei einem Heroinpatienten mit Opiatsubstitution ohne Beikonsum der Kode U69.31! kodiert werden darf oder nicht.
Verfügt jemand im Forum über weiterführende Informationen dazu?
Herzliche Grüße
Melete