Kodierrichtlinien - Gültigkeit, Inkrafttreten etc.

  • Hallo NG,

    da ich juristisch nicht sehr beschlagen bin würde ich mich zur Vorbereitung auf kritische Fragen aus dem Kreis der Kliniker über einige Erläuterungen freuen:

    - ab wann sollen die DKR angewendet werden (ich weiß, ab 1.1.2002, aber wo steht das?)

    - auf welcher Grundlage sollen die DKR angewendet werden (Vertrag zwischen DKG und den Spitzenverbänden der KK? - Fallpauschalengesetz? - §XXX SGB-V?)

    - sind sie nur "zu beachten" (vgl. Einleitung DKR) oder absolut verbindlich?


    vielen Dank

    Peter Brenk

  • Zitat


    Original von PeterBrenk:
    Hallo NG,

    da ich juristisch nicht sehr beschlagen bin würde ich mich zur Vorbereitung auf kritische Fragen aus dem Kreis der Kliniker über einige Erläuterungen freuen:

    - ab wann sollen die DKR angewendet werden (ich weiß, ab 1.1.2002, aber wo steht das?)

    Die DKG-Pressemitteilung (die allerdings für eine Rechtsverbindlichkeit m.E. nicht ausreicht) sagt:

    "Sie treten als „Deutsche Kodierrichtlinien“ zum 1. Januar 2002 in Kraft."
    (http://www.dkgev.de/1_news/news_20010921.htm)

    :D :kangoo: :D :kangoo: :D
    Charakteristisch für die Mentalität der für die DRG-Einführung beauftragten Organe scheint mir allerdings, daß in den DKR auch Regelungen getroffen sind, die sich mit einem zum Zeitpunkt ihres in Kraft tretens nicht mehr relevanten Schlüssel (OPS 301 Version 2.0) beschäftigen.
    :D :kangoo: :D :kangoo: :D

    Zitat


    - auf welcher Grundlage sollen die DKR angewendet werden (Vertrag zwischen DKG und den Spitzenverbänden der KK? - Fallpauschalengesetz?
    - §XXX SGB-V?)

    Ist doch mein altes Thema ;). So genau wird Ihnen das bis jetzt noch keiner sagen können (wie immer m.E.). Das BMG teilte mir auf entsprechende Anfragen mit:
    [Zitat BMG]
    .....
    Die rechtliche Grundlage zur Erstellung von
    Kodierregeln für die Anwendung der Klassifikationen
    im Krankenhaus ergibt sich aus § 17 b
    Abs. 5 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz.
    .....
    [Zitatende BMG]

    Dieser Absatz existiert noch nicht so lange, Sie finden ihn unter http://www.g-drg.de/systemgrundlagen/drg_17khg.htm#5. Einen Ansatz sehe ich (als Nichtjurist) darin aber in keiner Weise.

    Zitat


    - sind sie nur "zu beachten" (vgl. Einleitung DKR) oder absolut verbindlich?

    ;) M.E. ist der Gesetzgeber gefragt. Das BMG fordert schließlich die Kodierung anhand vom BMG in Auftrag gegebener Schlüsselwerke, da darf man doch erwarten, daß das BMG benennt, wer nähere Kodierregelungen treffen darf... ;)
    Letztlich ist das alles aber wohl den meisten (noch) egal. Könnte anders aussehen, wenn es zu Klagen kommt.

    Bitte um Mitteilung, falls ich hier irgendwie falsch liege.

    mfG

    Christoph Hirschberg

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 23.09.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 23.09.2001 editiert. ]