Hallo NG,
da ich juristisch nicht sehr beschlagen bin würde ich mich zur Vorbereitung auf kritische Fragen aus dem Kreis der Kliniker über einige Erläuterungen freuen:
- ab wann sollen die DKR angewendet werden (ich weiß, ab 1.1.2002, aber wo steht das?)
- auf welcher Grundlage sollen die DKR angewendet werden (Vertrag zwischen DKG und den Spitzenverbänden der KK? - Fallpauschalengesetz? - §XXX SGB-V?)
- sind sie nur "zu beachten" (vgl. Einleitung DKR) oder absolut verbindlich?
vielen Dank
Peter Brenk