Hallo liebe Forenmitglieder !
Ich benötige bitte Ihre Hilfe. Wir diskutieren hier schon seit Tagen ein bestimmtes Thema, finden aber leider nicht die richtigen Gesetzesgrundlagen und auf einen älteren Post wurde genau diese Frage leider nicht mehr beantwortet. Es geht uns um folgendes:
Liegt ein Patient sowohl als auf einer Haupt- als auch auf einer Belegabteilung, zählt man die Belegungstage auf den Stationen und entsprechend der höheren Anzahl erfolgt dann die Abrechnung. Soweit, so gut Was ist aber wenn die Belegungstage auf der Hauptabteilung überwiegen ? Darf der Belegarzt dann über die KV seine Leistungen zusätzlich abrechnen, obwohl eine Hauptabteilungs-DRG zur Abrechnung kam ? Oder wird er dann vom Krankenhaus vergütet ? Und wenn ja, dürfen die von ihm erbrachten OPS in der Entlassungsanzeige verschlüsselt werden ? (Was in einigen Fällen die DRG ausmacht?).
Wir tendieren hier grundsätzlich dazu zu sagen: Ja, er darf zusätzlich abrechnen und ja, er darf auch alles verschlüsseln....ich hätte nur gerne eine Gesetzesgrundlage dazu.
Über Tipps, wo wir fündig werden in Bezug auf die Grundlagen oder Ihre Erfahrungsberichte würden wir uns sehr freuen !
Vielen Dank !