Abrechnung von Schönheitsoperationen

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe eine Frage zur Abrechnung von Schönheitsoperationen (nicht medizinisch indiziert).
    Was wäre hierbei zu beachten? Kann man bei vollstationärer Erbringung eine DRG dem Selbstzahler in Rechnung stellen?
    Ist hierbei MwSt zu berechnen? Die üblichen Zuschläge sind ja eher nicht abrechenbar.

    Für Anregungen wäre ich dankbar.

    Viele Grüße

    Andi :d_zwinker: