Gutachten ohne medizinische Argumente

  • Hallo Medicos,

    ... darf man so etwas überhaupt Gutachten nennen?

    Inhaltlich mag die Darlegung und Beurteilung den Anforderungen eines Gutachtens genügen. Zu einem Gutachten gehört m.E. zwingend auch die Nennung des Gutachters. "Dr. med." als Qualifikationsnachweis reicht nicht aus.

    Die BG kann nach meinem Wissensstand die Vergütung allerdings auch ohne ein Gutachten ablehnen. Dass die BG dies überhaupt zu begründen hat, ist für mich nicht ersichtlich (Frage an die Juristen). Es läuft dann auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus.

    Wenn die BG derartiges als Begründung beifügt, ist es zumindest begründet, selbst wenn man es nicht als Gutachten anerkennt.

    ... sind wir so schlimm ..

    Die Nichtnennung des Gutachters ist nach meinem Empfinden ganz schlechter Stil. Das Vorgehen des SMD (Knappschaft) bewerte ich dem entsprechend. Das Authentifizierungsmerkmal SMD007 (der mit der Lizenz zum Töten?) ist ein Armutszeugnis, es mindert den qualitativen Eindruck. Das hat der SMD eigentlich nicht nötig, da die Beurteilungen an sich qualitativ eher überdurchschnittlich sind.

    Herr Berbuir hat aber einen interessanten Ansatzpunkt in ihrem Fall genannt,

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (28. August 2015 um 10:54)

  • hallo!

    ich habe meine Schlecht- und Gut-achten bis ca 2007 mit vollem Namen unterzeichnet: Dr. med. Ernst Trump.

    ca. 2006 knickte eine meiner Töchter am Campus um und war kurz ( Schmerz ) etwas benommen. wider ihren Willen wurde sie ins nächstgelegene Krh gebracht. Die Versorgung war routiniert und freundlich. Dann - so meine Tochter - begann man zu tuscheln. Letztlich kam die Frage, ob ihr Vater auch Arzt sei und bei XY arbeite. Als sie dies bejahte , wurde das Klima frostig und nach 1 weiteren Minute war eine weitere Behandlung nicht mehr nötig.

    Es geht mir nicht um mich, das ist ein zu weites Feld. Aber die Entscheidung meines Arbeitgebers, die Gutachter nicht mehr zu nennen fand ich gut - wegen meiner Familie.

    mfg ET.gkv

  • Hallo ET.gkv,

    ohne Frage ein völlig inakzeptables Vorgehen der Ärzte in diesem Einzelfall. Ich denke allerdings nicht, dass Ihr Arbeitgeber die Entscheidung zur Anonymisierung der Gutachten vor dem Hintergrund etwaiger Anfeindungen der Gutachter bzw. deren Angehöriger getroffen hat, jedenfalls sind mir derartige Begründungen bislang nicht bekannt. Der eigentliche Grund liegt m.W. in der Umgehung der üblichen Diskussion zur Qualität fachfremder Gutachter u.ä. Zudem beobachte ich vermehrt ein nicht weniger unschönes Vorgehen seitens des MDK in Gerichtsverfahren, wo klinisch tätige Gerichtsgutachter durch Kammerbeschwerden der MDK-Kollegen befangen "gemacht" werden. Solange es um eine sachlich-fachliche Diskussion geht, sollte m.E. ein Austausch unter Klarnamen erfolgen - wozu eine unter Pseudonym geführte Debatte oftmals führt, lässt sich in vielen Internetforen bestaunen, auf Fachkongressen laufen die Teilnehmer aber weiterhin mit Namensschild herum, ohne sich an die Gurgel zu gehen...

    just my 2 Cents
    RA Berbuir

  • Gutachten geschwärzt

    Hallo Zusammen,

    bei mir liegt wieder etwas auf dem Schreibtisch dass ich nicht für mich behalten kann. Eine BG hat einen Fall bzgl. der Kodierung durch eine externe Firma prüfen lassen. Soweit so gut.
    ...

    Äh...darf man soetwas dann überhaupt Gutachten nennen? Sind wir so schlimm, dass man sich nicht mehr traut den Gutachter beim Namen zu nennen?

    Bei der Kanppschaft läuft das übrigens nicht anders. Kein Datum. Kein Name des Gutachters. Keine Unterschrift. Nur Text....

    Hallo Herr Berbuir,

    beim nochmaligen Überdenken des Falls fällt mir auf, dass -m.E.- die BG keine Verpflichtung hat, ein Gutachten anfertigen zu lassen, gesetzliche KK hingegen schon.

    Inwieweit gehört die Namensnennung des Gutachters zur Mitteilung des Ergebnisses, zu der der MDK verpflichtet ist?

    "§ 277 Mitteilungspflichten
    (1) Der Medizinische Dienst hat ... sonstigen Leistungserbringern, über deren Leistungen er eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben hat, das Ergebnis der Begutachtung ... mitzuteilen."

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (30. August 2015 um 16:42)

  • Hallo ET.gkv,

    es ehrt Sie, dass Sie sich hier mit vollständigem Namen "outen". Auch muss ich mich hier RA Berbuir anschließen, wonach das klinisch an den Tag gelegte Verhalten mal ein absolutes no go darstellt. Stellt sich ja durchaus dann die Frage, wie wäre eine Behandlung weiter erfolgt, wenn es sich doch um ein ausgeprägteres Krankheitsbild gehandelt hätte, wenn Sie bzw. Ihre Tochter schon in diesem Zusammenhang jene Erfahrung gemacht haben/hat.

    Medicos: Es gab bereits zu Zeiten der BPflV bei einigen Fragestellungen den Versuch, über die fachfremden Gutachter Informationen zu erhalten. No chance. MDK/SMD bekamen seinerzeit Recht, da hier die Gesamtheit der jeweiligen Prüfinstitution Betrachtung fand.
    Allerdings: Gleich welche Prüfeinheit oder welche (KK) "Herrin" des Verfahrens: Der Erfahrung nach wird der/die Gutachter/in i. R. von sozialgerichtlichen Streitigkeiten durchaus namentlich genannt und unterschreibt hier dann auch. An dieser Stelle hat man dann doch in gewisser Weise die Befürchtung, es würde als Aspekt zum Nachteil gereicht. Man(n) kann bloß vermuten...
    Andererseits muss ich auch bemerken, dass - und das muss man fairer Weise auch mal sagen - durchaus eine Vielzahl an Prüfungen geschwärzt etc. abgehandelt werden können, wenn man sich nochmals in diverse Fragestellungen oder Sichtweisen hinein denkt. Man sollte sich hin und wieder davon frei machen, dass man bloß selbst stets "richtig" liegt. Und wenn es doch mehrere Streitigkeiten gibt, könnte man der KK ja einen Konsens anbieten. Man wird sich sicher einigen können und sollte nicht borniert um jeden Preis an jedem Einzelfall festhalten..., solang der Erlös nicht ins Unermessliche geht, versteht sich.