Abrechnung eines Antireflux-Stimulationssystems

  • Guten Tag liebes Forum,
    hat jemand von den Lesern Erfahrungen in der Abrechnung und Rechnungsprüfung bei Antireflux-Stimulationssystemen (z.B. Endostim)? Wenn ja, dann wäre ich an einem Austausch von Erfahrungen, gerne auch über PN dankbar.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    für mich jetzt aktuell geworden:

    Gibt es bei der Endostim-Anwendung Abrechnungsprobleme mit den Kassen/MDK?

    Viele Grüße aus dem wieder kühlen Frankfurt.

    P. Möckel

  • Guten Tag an Alle,

    hat jemand Erfahrungen mit dem Antirefluxsystem LINX? Der MDK will dieses Verfahren nicht anerkennen u. a. weil es in der Leitlinie S2K 021/013 nicht erwähnt wird und es keine randomisierten, kontrollierte Studien gäbe. Alle Studien seien vom Hersteller gesponsert....

    Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir eure Erfahrungen gerade in Bezug auf den MDK mitteilen würdet.

    Herzliche Grüße aus dem Schwabenländle

    Pinguin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    „Die Grenzen der Methodenfreiheit im stationären Bereich sind erst dort erreicht, wo offensichtlich ungeeignete Behandlungsmethoden zur Anwendung kommen. Hiervon ist nur dann auszugehen, wenn die Behandlung im Widerspruch zur allgemeinen oder besonderen ärztlichen Erfahrung steht oder wenn wissenschaftliche Daten vorliegen, die eindeutig gegen den Erfolg der Behandlung sprechen. Diese Einschränkungen schließen eine von den Leitlinienempfehlungen der Fachgesellschaften abweichende Indikationsstellung in begründeten Einzelfällen nicht aus. Der behandelnde Arzt ist weiterhin verpflichtet, unter Würdigung der Gesamtsituation des Patienten mit diesem gemeinsam die für die individuelle Situation angemessene Vorgehensweise zu finden. Diese Einschätzung wird durch ein aktuelles Sozialgerichtsurteil unterstützt, in welchem das Überschreiten der in den Leitlinien für die allogene Stammzelltransplantation empfohlenen Altersgrenze von 65 bis 70 Jahren nicht als ausreichendes Kriterium für eine Ablehnung der Leistungsverpflichtung beurteilt wurde (Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 17. 1. 2013, Az.: S 35 KR 118/10).“

    https://www.aerzteblatt.de/archiv/145311/…pitze-getrieben


    Kommentar

    Der Hinweis auf die Leitlinie ist irreführend.

    Es gilt:

    Die (nachvollziehbare und nachprüfbare) Beurteilung im Einzelfall durch einen Sachverständigen ist hier unverzichtbar.


    und


    „Im März 2012 wurde das LINX-Verfahren durch die FDA zugelassen [24].“

    2012

    „Es gibt bereits OPS-Kodes, die ersten Kliniken in Deutschland haben NUB-Anträge gestellt, die bewilligt wur­den und so eine erste Abrechnungsmöglichkeit geschaffen haben.“

    http://viszeralchirurgie-dinslaken.de/Chirurgie-HP/D…_2012_s228f.pdf

    und

    Das LINX-System wird in Deutschland seit 2011 zur Behandlung der Reflux-Krankheit eingesetzt. Seitdem sind mehr als 11.000 Patienten weltweit damit erfolgreich behandelt worden. Lediglich 35 Kliniken in Deutschland setzen es ein – darunter die Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Klinikum Herford.

    https://www.klinikum-herford.de/aktuelles/aktu…flux-krankheit/


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo zusammen,

    Das zitierte SG Urteil stimmt m.E. Nicht mehr mit der BSG Rechtsprechung zu NUB im stationären Bereich überein ( s. Das Urteil zu Coils bei COPD). Demnach gilt das Qualitätsgebot uneingeschränkt im Leistungserbringerrecht und es ist primär Aufgabe der Klinik, die med. Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit der Methode zu prüfen und zu beweisen.

    Ob dies im Einzelfall zutrifft, muss individuell geprüft werden. Der alleinige Verweis auf eine Leitlinie reicht dazu nicht aus, wie Herr Rembs richtig schrieb. Ebenso reicht eine FDA Zulassung oder ein bewilligtes NUB Zusatzentgelt dafür nicht automatisch aus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo liebes Forum,

    eine Frage: Wir haben beim Endo Stim als Komplikationseingriff ein Sondenkabel gekürzt.

    Ich finde keinen passenden OPS Schlüssel ?! Hat jemand eine Idee ;)

    Viele Grüße