Hallo,
im Rahmen des von uns immer noch halbwegs ganzheitlich verstandenen Versorgungsauftrags führen wir bei den meisten Pat. immer noch Hämocult-Teste durch. Die daraus erfolgende Gastro/Kolodiagnostik führt bei Pat., die z.B. wegen eitriger Bronchitis bei uns liegen, allerdings zu keiner Vergütungserhöhung. Ich habe allerdings festgestellt, dass ein positiver Hämoccult, wenn man ihn mit K92.1 verschlüsselt, dann doch evtl. dazu führt, dass z.B. eine Erhöhung von E65B nach E65A stattfindet.
Ist diese Verschlüsselung erlaubt?
MfG
Dr. Rost