Definition von 1:1 Betreuung

  • Hallo zusammen,

    bei uns besteht das Problem, dass unser Chefarzt gerne JEDE Sitzwache bei fixierten Patienten als EBA eingegeben hätte.

    Nun kommt es jedoch durchaus vor, dass die Sitzwache im Nebenraum sitzt und durch ein Fenster Einsicht in das Überwachungszimmer hat. Meiner Meinung nach ist das KEIN EBA, da es sich hier um eine reine BeOBACHTUNGstätigkeit handelt und meinem Verständnis nach nichts mit erhöhtem Betreungsaufwand zu tun hat. Zumal, wenn der entsprechende Patient schläft.....

    Das gleiche sehe ich dementsprechend für EBA in Kleingruppe: Nachtwache im Dienstzimmer - links und rechts jeweils Einsicht in die beiden Überwachungszimmer - ist doch keine EBA in Kleingruppe?????

    Vielen Dank für Ihre Antworten!

  • Hallo,

    1. nur erfassbar durch examinierte Pflegekräfte
    2. nur erfassbar bei passender "Indikation" (akute Eigen- oder Fremdgefährdung)
    3. nur erfassbar wenn täglich ein ärztlicher Befund in der Akte vorliegt
    4. nur erfassbar, wenn die Betreuungsperson ausschließlich mit diesem Patienten beschäftigt ist und keine sonstigen Tätigkeiten ausübt.
    (Das kann meiner Ansicht nach auch erfüllt sein, wenn sie [zeitweise] durchs Fenster betreut - aber sie darf dann nichts anders tun, z.B. Medis richten oder Dienstpläne schreiben.
    Auch ein schlafender Pat. kann 1:1 betreut werden.)

    Soweit meine Interpretation dazu.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo zusammen,
    bei uns stellt sich gerade die Frage, welche Qualifikation der Mitarbeiter haben muss, der die 1:1-Betreuung übernimmt, sodass wir sie dann auch kodieren können.
    NuxVomica sagt: examinierte Pflegekräfte.
    Im OPS 9-640 heißt es: Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben.
    Können das nur examinierte Pflegekräfte sein oder auch z.B. Medizinische Fachangestellte (Arzthelferinnen) oder Altenpfleger?
    Die Bedeutung der Aussage "jeweilige, spezifizierte Berufsgruppe" ist für mich verwirrend.
    Kann mir hier jemand helfen?

    Gruß
    S. Stephan

  • Schönen guten Tag,

    formal sehe ich hier einen handwerklichen Fehler im Kode, da auf die "jeweilige spezifizierte Berufsgruppe..." verwiesen wird, ohne dass innerhalb des Kodes eine Berufsgruppe spezifiziert wurde.

    Inhaltlich würde ich mich in Analogie zu anderen Kodes mit dieser Klausel auf die dort genannten Berufsgruppen beschränken, im Pflegebereich also dreijährig examinierte Pflegekräfte.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen (auch auf die Gefahr hin, mir selbst zu widersprechen...):

    Im 2015er OPS steht bei 9-640: "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, in den Primärcodes (9-60 bis 9-63) spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben [...].

    In den Codes 9-60 bis 9-63 sind alle Berufsgruppen spezifiziert: Pflege, Ärzte, Psychologen, Sozialdienst, Fachtherapeuten.

    Ist das nun so zu verstehen, dass alle mit einer abgeschlossenen Ausbildung die 1:1 Betreuung erfassen können?

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV!
    Ganz genau so ist es.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,

    genau so ist es allerdings nur dann, wenn die Personen auch entsprechend dieser Ausbildung bezahlt werden (im Original: ...und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen...)!

    Ein Beispiel: studentische Hilfskräfte mit abgeschlossenem Pflegeexamen können keine 1:1-Betreuung erfassen (gleiches gilt für alle anderen genannten Berufsgruppen), da sie nicht als Pflegekraft, sondern als (vermutlich schlechter bezahlten) Hilfskraft vergütet werden.
    Ein kleiner, aber nicht unbedeutender Unterschied!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo Anyway!
    Vielen Dank für das freundliche Addendum.
    Ich ging allerdings davon aus, dass NV das nach 5 Jahren weiß und habe es daher nicht mehr erwähnt. :)

    Viele Grüße aus dem Norden!

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,
    so isses.

    Hallo Anyway,
    danke für den Hinweis, das muss natürlich immer beachtet werden.

    Ich frage mich, warum es dann nicht verschiedene Codes für die Berufsgruppen gibt, wie z.B. bei den Therapieeinheiten oder der Krisenintervention.
    Man will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber dann wäre es wenigstens ganz klar, welche Berufsgruppen die Leistung erfassen dürfen.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

    ich stelle mir folgende Frage:
    Wie wird der Nachweis erbracht, dass alle Leistungen durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, in den Primärcodes (9-60 bis 9-63) spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und entsprechend vergütet werden?
    Erfolgt er über Handzeichenlisten, Dienstpläne oder reicht die Unterschrift in der Mitteilung über erbrachte Strukturvorraussetzungen?
    Es würde mich interessieren ob dazu in den optierenden Krankenhäusern schon MDK Anfragen erfolgt sind.

    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende,
    viele Grüße Suse