OPS 9-200 neben 8-552

  • Hallo,


    die neueste Masche der KK ist nun, daß sie behaupten, die beiden OPS 9200 und 8552 seien nicht nebeneinander kodierbar. In 8552 sei 9200 enthalten.

    Hatte jemand ebenso schon solche Reklamationen mit den KK. Die beiden OPS sind nebeneinander abzurechnen. Oder sollte ich da was übersehen haben???? Wohl eher nicht.


    Danke und Gruß

  • Guten Morgen Andrea

    Siehe hier DIMDI

    Können für den gleichen Zeitraum PKMS-Punkte angerechnet werden, für den andere OPS-Kodes geltend gemacht werden? (FAQ Nr. 9005)
    seit OPS Version 2013

    Ja, außer für die Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung, 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung, 8-98d Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter, 8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlungen des akuten Schlaganfalls können PKMS-Punkte angerechnet und für den gleichen Zeitraum andere OPS-Kodes geltend gemacht werden.

    Wünsche eine schöne Woche.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo Andrea

    Solche Anfragen bzw. Aussagen von Krankenkassen ärgern mich jedesmal sehr.
    Frage mich dann immer, ob sich der Sachbearbeiter wirklich nicht auskennt, oder uns die Krankenkasse absichtlich für dumm verkaufen möchte? ?(
    Auf solchen Schriftwechsel kann ich gut und gerne verzichten.

    Wünsche eine angenehme Woche ohne solche Anfragen. :)

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Wir haben letzte Woche vier (!) Schreiben einer großen Kasse erhalten, in denen genau der gleiche Sachverhalt mit genau der gleichen "Begründung" abgelehnt wurde.

    Anruf bei der KK und Frage nach der genauen Vorschrift, die besagt, dass der OPS 9-200 nicht neben 8-552 angegeben werden darf. Es folgte Gestammel und die Aussage, dass man da mal gerade nachsehen müßte (macht man das nicht, BEVOR man solche Schreiben rauswirft?). Auf den versprochenen Rückruf für den selben Tag warte ich dann immer noch....

    Wir haben die Angelegenheit nun dem BVA gemeldet. Wird in unseren Einzelfällen zwar keine Konsequenz haben, aber die Behörde sollte über diese Angelegenheit informiert sein. Das kann mir keiner mit "Versehen" erklären.

    Noch einen schönen Arbeitstag.

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Hallo,

    das macht man nicht, weil man keine Zeit investieren möchte. Das sollen bitte schön die Kliniken übernehmen, die wollen ja auch das Geld haben.
    Der andere Grund ist wohl aber auch, dass man zu einem gewissen Prozentsatz trotzdem erfolgreich sein wird, weil sich viele Kliniken nicht gegen diese
    Vorgehensweise wehren und lieber stornieren, statt einen heftigen Rechtstreit - mit schwierigem Sachverhalt zu führen.

    So gesehen ist es leicht verdientes Geld... :thumbup:
    Ich vermute dass diese Blendgranaten zunehmen werden, wenn man die Vorhaben großer Kassen (Stellenabbau) hört.
    Die nächste Schlagzeile wäre dann... "Krankenkassen müssen wegen falscher Klinikabrechnungen Personal entlassen"... so oder so ähnlich.

    Sorry Polemik off ;) Mea culpa... mea maxima culpa

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal