24. Februar 2014 um 11:22 #1 Hallo Forumnutzer!Welche Voraussetzungen/Aufwand sind erforderlich um O24.- in Rheinland-Pfalz abrechnen zu können?Hat jemand Erfahrung, z. B. mit dem MDK und die Anerkennung des Gestationsdiabetes?MfG Simone Sonnabend
2. Mai 2014 um 10:14 #2 bei 3 BZ-Kontrollen wird der Gestationsdiabetes vom MDK anerkannt. Aber auch ein Ressourcenverbrauch bei Diätberatung, Diätbestellung sollte ausreichen um die Kodierung zu rechtfertigen.mfgmeta