Primäre Fehlbelegung bei Kind

  • Hallo Zusammen,

    habe ein Gutachten vorliegen. MDK fordert AOP.

    14 jähriges Kind mit MHK Fraktur. Operativ komplikationslos versorgt. Eltern beide berufstätig. Am nächsten Tag mit UGVD Abschlag entlassen.

    Kann man das mediznisch verantworten?

    Beim 25 Jahre alten Pat. würde ich dem MDK zustimmen. Aber unter diesen Umständen?

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    1. Aufsichtspflicht

    Die Aufsichtspflicht der Eltern beginnt mit der Geburt eines Kindes und endet mit dessen Volljährigkeit

    Die Aufsichtspflicht ist nicht nur eine elterliche Pflicht, sondern auch ein Recht, das Kinder haben.

    Es können auch nicht erziehungsberechtigte Personen (z.B. Krankenhauspersonal) für einen bestimmten Zeitraum die Aufsichtspflicht für Kinder übernehmen


    2. Postoperative Überwachung

    Wer übernimmt die Überwachung und evtl. Schmerztherapie?


    Fazit:

    Medizinisch und menschlich fragwürdiges Gutachtes


    Vgl auch

    APOSTOLISCHES SCHREIBEN EVANGELII GAUDIUMDES HEILIGEN VATERS PAPST FRANZISKUSAN DIE BISCHÖFE AN DIE PRIESTER UND DIAKONE

    „Die Anbetung des antiken goldenen Kalbs (vgl. Ex 32,1-35) hat eine neue und erbarmungslose Form gefunden im Fetischismus des Geldes und in der Diktatur einer Wirtschaft ohne Gesicht und ohne ein wirklich menschliches Ziel.“


    Gruß

    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da muss ich aber schon mal etwas ketzerisch fragen....
    Beide Eltern berufstätig als Begründung zu nehmen, ist doch wirklich sehr schwach. Dafür nimmt man sich dann Urlaub oder unentgeltliche Dienstbefreiung. Wenn man das also nicht will, wälzt man die Verantwortung an 3. ab und belastet finanziell die Gemeinschaft?

  • Beide Eltern berufstätig als Begründung zu nehmen, ist doch wirklich sehr schwach


    In der Tat, das ist auch der Grund wieso ich mich mit dem Fall so schwer tue und es zur Diskussion stelle.

    Ein anderes Argument habe ich leider nicht da die Kurve blande ist. Auch wenn das Alter kein Kriterium im Sinne der G-AEP ist, machte mich der Jahrgang '98 (damals 14 Jahre) dennoch stutzig...

  • Hallo,

    Zitat

    Nach dem Essen fallen Urteile gnädiger aus


    und wenn aus technischen Gründen das Essen ausfällt, dann kann es böse enden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wo ist denn eine Berufstätigkeit Begründung dafür? Wegen Aufsichtspflicht? Frage, wer versorgt/beaufsichtigt den Jungen ansonsten, wenn die Eltern arbeiten? Gilt die Aufsichtspflicht nur während einer Erkankung? Oder beaufsichtigt der "Baby"Sitter nur gesunde Kinder?

    So wie ich das sehe, gab es "nur" soziale Gründe für die Aufnahme? Bis wieviel Uhr wäre denn im Normalfall die postop. Überwachung gelaufen? Vielleicht hätten es die Eltern ja bis zu der Uhrzeit schaffen können frei zu bekommen.

    Und was ist am Entlassungstag? Auch da wären die Eltern aufsichtspflichtig. Oder ging es dann wieder soweit, dass der Junge da alleine bleiben konnte?

    Es gibt immer Fälle, in denen man nicht wählen kann, ob einer verdient oder beide (wer auch immer von den Eltern). Aber es gibt Sachen, die sind klar, bevor man Kinder bekommt. Und da sollte man auch entsprechend abwägen und entscheidungen treffen. Aber das ist jetzt off-topic.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Guten Tag,

    genau hier geht es zu weit:

    Zitat

    Aber es gibt Sachen, die sind klar, bevor man Kinder bekommt. Und da sollte man auch entsprechend abwägen und entscheidungen treffen.

    So sehr ich der Meinung bin, dass man die Begleitung eines 14-jährigen irgenwie organisieren kann und dass das als Rechtfertigung für eine stationäre Behandlung nicht ausreicht, so sehr ärgert mich eine solche Bemerkung. Was wissen wir von den Umständen? Kinder bekommen, Pech gehabt? So geht´s nun auch nicht. Man hätte sicher vor 15 jahren eine ambulante OP vorausahnen müssen?

    fassungsloser Gruß

    merguet