Primäre Fehlbelegung bei Kind

  • " Frage, wer versorgt/beaufsichtigt den Jungen ansonsten, wenn die Eltern arbeiten? Gilt die Aufsichtspflicht nur während einer Erkrankung?"

    Ja, nach AOP soll 24 h jemand anwesend sein (übrigens auch bei Erwachsenen). Das ist sonst bei einem 14jährigen eher nicht nötig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anne 8)

  • Genau das meine ich ja. Wo ist der Unterschied zwischen einem 14-Jährigen und einem Erwachsenen?

    Herr merguet, anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt. Ihre Interpretation trifft nicht wirklich das, was ich meinte. Kann es aber derzeit leider auch nicht besser erklären. Streichen wir es bitte einfach.

    Zum Thema, ich sehe keinen Unterschied zur Post-OP-Zeit bei einem Erwachsenen und einem 14-Jährigen. Und eine Aufsichtspflicht besteht generell, wie wir festgestellt haben. Aber es wäre nicht fraglich, dass ich bei meinem Sohn anwesend wäre. Auch am Tag der OP (und ganz ehrlich, bei einer Notfall-OP, die hier wohl vorlag, wäre mir auch das Einverständnis meines Arbeitgebers egal. Unabhängig der Konsequenzen).

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo zusammen,

    Mir is diese Diskussion zu moralinlastig. Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einer Gesellschaft subsidiär delegierbar sind, ist sicher eine interessante Diskussion. Hier im Krankenhaus ist diese Diskussion aber doch weder mit den Eltern, noch anderen Erwachsenen zu führen.

    Es gibt die Regel, dass 24 Stunden nach AMB OP jemand anwesend ist. Der Patient gibt an, es ist keiner da -> also medizinische Entscheidung des Arztes keine ambulante OP möglich. Daraus folgt die Leistungspflicht des Kostenträgers.

    Wenn der Kostenträger im Nachgang eine Diskussion mit dem Patienten oder deren Angehörigen oder im politischen Umfeld über deren gesellschaftliche Verantwortlichkeiten führen will, dann viel Vergnügen. Aber das ist sicher nicht meine Aufgabe.


    Viele Grüsse

    Stephan Schmitz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Wenn der Kostenträger im Nachgang eine Diskussion mit dem Patienten oder deren Angehörigen oder im politischen Umfeld über deren gesellschaftliche Verantwortlichkeiten führen will, dann viel Vergnügen. Aber das ist sicher nicht meine Aufgabe.

    Das Vergnügen der Diskussion haben sehr wohl zunächst Sie. Dann nämlich, wenn Ihnen der Fall eben nicht komplett vergütet wird. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird zunächst mal Ihnen unter die Nase gehalten.

    Schön wär´s ja für uns Krankenhäuser, wenn die Kassen mit den Patienten und politischen Ebenen diskutieren würden und nicht mit uns....

  • Guten Morgen Forum,

    sschmitz: Mit Ihrer Zitat "Pat. gibt an, es ist keiner da - also med. Entscheidung des Arztes keine amb. OP - daraus folgt die Leistungspflicht des Kostenträger" unterliegen Sie einen sehr großen Irrtum!

    Rechtsprechnung des gr. Senats: Ob einem Versicherten vollst. KH-Behandlung zu gewähren ist, richtet sich allein nach denn med. Erfordernissen.

    Zu den Aufgaben der Krankenversicherung gehöres dagegen nicht, die für eine erfolgreiche KH-Behandlung notwendigen gesellschaftlichen u. sozialen Rahmenbedingungen zu schaffen oder diesbezügliche Defizite durch eine Erweiterung des gesetzlichen Leistungsspektrums auszugleichen.

    Soziale Notlagen zu beseitigen sei nicht die Zweckbestimmung eines Krankenhauses.

    Nur aufgrund der Behauptung das "keiner da sei" besteht keinerlei Anlass sowie Berechtigung die Soldiargemeinschaft der Versicherten zusätzlich belasten.

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz,

    wie sehen Sie es, wenn aus der Behauptung, "es wäre keiner da", eine Tatsache wird? Wenn beispielsweise der Pat. nachweislich komplett alleinstehend ist?

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Guten Morgen,
    unabhängig davon ob ich die notwendige Beaufsichtigung nach einer AOP als medizinisch erforderlich oder nicht erachte (auch hier gibt es nach meiner Kenntnis diverse Urteile) ist die lapidare Aussage "keiner da" sicher nicht geeignet, eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit zu belegen. Hier ist wohl doch ein gewisses "investigatives Engagement" der Klinik gefordert. Und da die meisten AOPs im elektiven Bereich angesiedelt sind, empfiehlt sich im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit der Kasse. Eine Leistung zu erbringen und dann dem Geld hinterherzurennen ist immer schwieriger, als sich vorher darüber zu verständigen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen Forum,

    hallo Frank K., grds eine Einzelfallentscheidung, wie bereits von Hr. Horndasch erwähnt evtl. Rücksprache mit dem Kostenträger. Allerdings wäre auch hier zu klären, ob bei einer sozialen Notlage (hier: komplett alleinstehend) wirklich immer nur die Gemeinschaft der Versicherten "Federn lassen muss"

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Notfall - krankes Kind - Eltern kümmern sich nicht…

    Sofort wird vermutet, Eltern wollen leichtfertig die Sozialkassen „schädigen“


    In Deutschland besteht zunehmend eine Atmosphäre sozialer Kälte

    Schwache und kranke Menschen werden Opfer der negativen Beurteilung


    „Die Lösung medizinethischer Konflikte verlangt die Abwägung nicht selten gegenläufiger Anforderungen ethischer Prinzipien wie etwa der Fürsorgepflicht, der Gerechtigkeit und der Achtung der Selbstbestimmung.

    Die Beachtung von Pflichten und die Befolgung utilitaristischer Kalküle mögen hilfreich sein, genügen aber nicht

    .….

    Und für die motivationale Seite des Handelns bedarf es der Tugend des Wohlwollens.

    Ohne die sind gute Ärzte nicht zu haben.“


    http://www.faz.net/aktuell/feuill…n-11845989.html


    Gruß

    E Rembs