Primäre Fehlbelegung bei Kind

  • Hallo Einsparungsprinz,

    soweit ich verstanden hatte, ging es hier um einen Akutfall, also war es nicht möglich, vorher mit der KK zu verhandeln.

    Eigentlich sollten bei vielen AOPs der Eingriff ambulant möglich sein, bei Ausschlusskriterien aber stationär stattfinden. Inzwischen gibt es fast keine Begründung mehr, dass der Eingriff stationär stattfindet. Der organisatorische Aufwand für die Ambulanzen steht oft in keinem Verhältnis zum Erlös. Und das Risiko von Komplikationen tragen sie am Ende auch noch.

    So war das vermutlich mal nicht gedacht.... Wenn ich mir anschaue, was wir an stationären Patienten haben, die irgendwo ambulant operiert wurden (z. B. Achillessehnennaht-Reruptur-Infektion oder alle möglichen Arthroskopien am Knie mit Infektionen) und dann Komplikationen erleiden: Diese Folgekosten trägt die Solidargemeinschaft klaglos!

    Anne

  • Hallo Forum,

    hallo anneDD, ob es sich hier um einen Akutfall handelt kann ich dem Sachverhalt nicht entnehmen.

    Solange nicht behauptet wird, daß die Komplikation dadurch entstanden ist, weil es sich um eine amb. OP handelt dürfe die Solidargemeinschaft d. Versicherten diesen Kosten auch noch schultern.

    Übrigens, der Katalog f. amb. OP gemäß § 115b SGB V wurde sowohl v. Spitzenverband der KK als auch der deutschen KH-Gesellschaft sowie der Bundesvereinigung der Krankenhausträger gemeinsam vereinbart und ist somit keineswegs ein "Eigengewächs der KK" Ihre Aussage das dies "vermutlich mal nicht gedacht wurde" können Sie ja dann getrost in eigenen Reihen diskutieren da auch die Leistungserbringer maßgeblich an der Verweinbarung beteiligt waren...

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz