Schulterluxation mit Bankart-Fraktur

  • Hallo liebes Forum,

    in diesem Jahr hat sich ja bezüglich der DRG bei Kodierung von Schulterluxationen etwas verändert.
    Ich habe folgenden Fall:
    Pat. hat eine primartraumatische Schulterluxation mit multifragmentärer Bankart-Fraktur anteroinferior (Hill Sachs Läsion loco typico / Calandra III) und wurde zur arthroskopischen Versorgung (arthroskopische Schulterstabilisierung mit Fragmentrefixation in Sugaya Technik ) stationär aufgenommen.

    Meine Frage dazu ist nun - Ist die Schulterluxation mit S43.00 UND der ICD Kode S42.14 zu kodieren oder nur einer der beiden Kodes?
    Im letzten Jahr wirkte sich die Kodierung beider Kodes nicht auf die DRG aus - dieses Jahr ist es nun anders. Kodiert man beide ICD Kodes plus den OPS 5814.2 erhält man die DRG I29A. Kodiert man allerdings nur einen der beiden ICD Kodes+OPS, erhält man die DRG I29B.

    Mag mir jemand weiterhelfen? ;(

    Viele Grüße J. Berger ?( ;)

  • Hallo J. Berger,

    wenn Sie den Pat. mit beiden Krankheitsbildern aufnehmen und beide behandeln, kodieren Sie beide. Falls die Luxation aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt behoben wurde, kodieren Sie natürlich nur die Fraktur.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    generell gilt Folgendes, DKR 1903:

    Luxationsfraktur
    In diesen Fällen ist sowohl für die Fraktur als auch für die Luxation ein Kode zuzuweisen; der erste Kode für die Fraktur. In bestimmten Fällen sieht die ICD-10-GM für die mit einer
    Luxation kombinierte Fraktur eine von dieser Regel abweichende Kodierung vor: Zum Beispiel ist die Monteggia-Luxationsfraktur als Fraktur klassifiziert (S52.21 Fraktur des
    proximalen Ulnaschaftes mit Luxation des Radiuskopfes).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,
    vieln Dank für Ihre Antworten.

    Trotzdem bin ich mir noch nicht sicher ob die Luxation zu kodieren ist.

    Im Bericht steht zur Luxation : stattgehabte Stulterluxation mit Sponatnreposition.
    Die stationäre Aufnahme erfolgte 14 Tage später zur Versorgung der Bankert Fraktur. Die Luxation musste nicht mehr behandelt werden da ja eine Sponatnreposition erfolgt ist.

    ISt die Luxation nun trotzdem zu kodieren? ?( ?(

    VG J. Berger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nehmen wir mal an, es war nur eine Luxation mit Spontanrepo? Was würden Sie denn dann kodieren? Eine Kontusion oder eine Luxation?

  • Hallo J. Berger,

    und was haben Sie jetzt kodiert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo zusammen,

    ich denke, dass das Problem eigentlich keins ist.


    Ein Abbruch des knöchernen Pfannenrandes als Folge einer
    Luxation (egal ob spontan reponiert oder durch medizinische
    Aktion) ist klassifikatorisch ein "Bruch".
    Die Operation dient vorrangig der Beseitigung der Rezidivgefahr
    einer erneuten Verrenkung, dies ist dem dem ICD egal, Fraktur bleibt
    Fraktur.

    Ist die Luxation bereits früher beseitigt worden, erfordert sie auch keine Behandlung
    mehr, wäre somit nicht zu kodieren.
    Erfolgt alles aber zusammen (Beseitigung der Luxation und
    Op der Pfannenrandfraktur) wären beide Codierungen auch begründet.

    Oder denke ich hier falsch?

    Gruß

    P. Host

  • Hallo Herr Host,

    sehe ich genauso wie Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das kann ich so nicht sehen. Es handelt sich um Luxationsfraktur. Diese besteht auch, wenn die Luxationskomponente bereits durch Repo geklärt ist. Es geht bei der medizinischen Einschätzung/Klassifikation aber nicht um die Frage der Versorgungsstufe. Auch in der DKR gibt es keinen Hinweis darauf, dass eine Prozedur die Kodierung der Diagnose definiert. Die Unterscheidung des Aufwandes wird eh durch den OPS beschrieben. Also, klare Aussage meinerseits: Die DKR sagt, wie zu kodieren ist, wenn eine Luxationsfraktur vorliegt.
    Genauso wenig geben Sie bei einer Commotio mit 3 Minuten Bewusstlosigkeit nur den Commotio Kode an und keinen für die Bewusstlosigkeit, wenn dies nur vor der Aufnahme in der Klinik gegeben war. Mit dem Prinzip Ihrer Argumentation kann man dann auch alle erfolgreich behandelten Nebendiagnosen nicht mehr kodieren, weil sie ja nicht in ihrer Ausprägung vorliegen (Herzinsuffizienz, Hypertonie, Diabetes, ....).

  • Ein Nachtrag/Nachfrage:

    Bei der Kombination Schulterluxation und knöchernen Pfannenabriss kann ich sehr gut nachvollziehen, dass Luxation und Fraktur kodiert werden. Ich sehe jetzt aber häufiger Fälle, bei der die (ja regelhafte vorhandene) Hill-Sachs-Delle als Humeruskopffraktur (S42.21) kodiert wird, was formal ja auch korrekt sein mag. Auch diese Kombination führt in die DRG I29A, was sicherlich nicht im Sinne des Erfinders ist. Die Hill-Sachs-Delle wird im Rahmen eines "normalen" arthroskopischen Repairs des Labrumabrisses ja wirklich nicht behandelt (zumindestens nicht operativ). Ist die zusätzliche Kodierung der Hills-Sachs-Läsion als "Kopffraktur" wirklich immer zulässig ??? ?(