TACE, transarterielle superselektive Chemoembolisation H06C/H06B

  • Hallo Miteinander,

    in unserer Klinik stellt sich die Frage nach der korrekten DRG bei einer durchgeführten transarteriellen selektiven Chemoembolisation mit DC - oder Irinotecan beladenen Beads. Neben der HD C78.7 und den OPS 8836.ka, 3-604, 3-608 ergibt sich bei der Codierung der Art der Partikel eine Inkonsistenz: Bedenkt man das Exklusivum des 883b.1, so müssen die medikamentenbeladenen Partikel (obwohl lt. Beschreibung auch Mikrosphären) mit 883b.10 codiert werden- so gelangt man aber trotz durchgeführter selektiver Embolisation in die H06C (...ohne selektive Embolisation). Die H06B ( ...mit selektiver Embolisation) kann nur angesteuert werden, wenn man die sonstigen sphärischen Partikel 883b.13 verwendet- dies bedeutet jedoch eine Mißachtung des Exclusivums. Um so widersprüchlicher erscheint die Systematik vor dem Hintergrund, das der höhere Ressourcenaufwand der deutlich teureren medikamentenbeladenen Beads in die niedriger bewertete DRG steuert....

    Ich möchte einen Denkfehler meinerseits nicht ausschließen und bedanke mich vorab für plausible Erklärungen-

    HG, rosensorbet

    VG, rosensorbet

    2 Mal editiert, zuletzt von rosensorbet (26. Februar 2014 um 14:10)

  • Hallo alle miteinander,

    wir haben zur Zeit das selbe Problem. Der MDK möchte jetzt lieber, dass wir die medikamentenbeladenen Partikel abrechnen (welche natürlich preiswerter sind) abrechnen. Bei uns werden jedoch medikamentenbeladene sphärische Partikel zum Einsatz gebracht.

    Da ja die sphärischen Partikel einen höheren Resourcenverbrauch im Vergleich zu normalen medikamentenbeladenen Partikeln darstellt, bin ich der Meinung, dass die Kodierung 8-83b.13 die korrekt ist.

    Sehe ich das so richtig? Für Hinweise und Erklärungen bin ich sehr dankbar!!

    LG, re

  • Hallo re,

    schwierige Situation....:
    Mit Hinweis auf die Inkonsistenz innerhalb der H06 B hatte ich mich seinerzeit

    1. an das INEK gewandt- nachstehend wurde folgendes vom INEK empfohlen :
    (...)Dievon Ihnen genannte Prozedur 8-83b.10 Zusatzinformationen zu Materialien: Artder Partikel zur selektiven Embolisation: Medikamentenbeladene Partikel istin der die DRG H06B definierenden Tabelle H06-5 Zusatzinformation zurEmbolisation (Kompaktversion) nicht enthalten.
    Sollte sich aus Ihrer Sicht bezüglich des beschriebenenSachverhalts ein Änderungsbedarf für das G-DRG-System ergeben, dürfen wir Sieauf das "Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen,wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung desG-DRG-Systems" verweisen, Informationen hierzu finden Sie auf unsererWebsite unter http://www.inek-drg.de/cms/G-DRG-Vorschlagsverfahren.(...)
    2. an das DIMDI gewandt (Verweis INEK für Frage bzgl. korrekter Kodierung OPS sei DIMDI zuständig)- ich habe seitdem nichts mehr gehört...

    Innerhalb meiner Organisation hatte ich damals um Einreichen des Vorschlages gebeten- eine Angleichung/Korrektur seitens INEK/DIMDI hat nun bislang ja noch nicht stattgefunden.
    Unverändert ist m. E. bei Durchführung einer selektiven/superselektiven Embolisation mit Verwendung sphärischer Partikel die H06B mit selektiver Embolisation nur unter Mißachtung des aufgeführten Exclusivums bei 8-83b.13 ansteuerbar.
    Bislang hatten wir keine Anfragen zu diesem Sachverhalt- aber Ihr post weist daraufhin, dass dieser glückliche Zustand sich vermutlich verändern wird....
    Nur zur Befriedigung meiner Neugier:Aus welchem Bundesland kommt denn Ihr Gutachten/bzw. welche KK (gerne auch via PN) ?

    VG, rosensorbet