Hallo zusammen,
unser Belegarzt kam heute mit einer m.E. "grandiosen" Idee an.
Folgende Konstellation:
Patientinen (Beleger ist Gynäkologe) werden ambulant von Ihm im KH operiert. Wenn eine stationäre Übernahme wegen z. B. Kollaps, starke Nachblutung o.ä. zustande kommt, soll das KH (also ICH) das über eine "operative DRG" abrechnen und er rechnet zusätzlich mit der KV die ambulante OP ab.
Ist das rechtens???
Als Belegarzt rechnet er ja sowohl bei einer AOP, als auch bei einer stationären Behandlung mit der KV ab, aber ist das auch in der Entgelthöhe identisch?
Wäre für jeden Hinweis dankbar
DRG-Schnecke